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Kosten im Pflegeheim: So viel kostet die Pflege in Bayern

Eigenanteil

Kosten im Pflegeheim: So viel kostet die Pflege in Bayern

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    Werden Menschen in einem Pflegeheim versorgt und gepflegt, bringt das oft hohe Kosten mit sich. Immerhin handelt es sich bei der stationären Pflege um die teuerste Pflegeform.
    Werden Menschen in einem Pflegeheim versorgt und gepflegt, bringt das oft hohe Kosten mit sich. Immerhin handelt es sich bei der stationären Pflege um die teuerste Pflegeform. Foto: pikselstock, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wird ein Mensch pflegebedürftig, stehen Angehörige sowie die betroffene Person selbst vor einer wichtigen Entscheidung: Soll die Pflege zu Hause in den eigenen vier Wänden oder stationär in einem Pflegeheim erfolgen? Auch sogenannte Pflege-WGs können eine Option sein. Neben dem Pflegeaufwand, den eigenen Präferenzen, der möglichen Unterstützung durch Freunde, Verwandte oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen dürfte auch die Frage nach den Kosten eine wichtige Rolle bei der Entscheidung spielen.

    Das Pflegeheim gilt nicht ohne Grund als die teuerste Pflegeform. Einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VDEK) zufolge lag der Eigenanteil im Juli 2025 im Bundesdurchschnitt bei über 3000 Euro. Die tatsächlichen Kosten variieren von Pflegeheim zu Pflegeheim. Im Schnitt mussten Pflegebedürftige für die stationäre Versorgung in Bremen am meisten bezahlen – im ersten Aufenthaltsjahr waren es 3449 Euro pro Monat. Am günstigsten war die Unterbringung in einem Pflegeheim in Sachsen-Anhalt. Im Schnitt zahlten Pflegebedürftige hier im ersten Jahr 2595 Euro monatlich. Wie teuer ist ein Pflegeheim in Bayern?

    Kosten im Pflegeheim: Wie setzen sie sich zusammen?

    Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich aus unterschiedlichen Posten zusammen. Laut der Verbraucherzentrale rechnen Pflegeeinrichtungen folgende Punkte ab:

    • Kosten für Pflege und Betreuung: Die Pflegekosten machen in der Regel den größten Teil der Kosten aus. Dabei spielen insbesondere die Personalkosten eine Rolle.
    • Kosten für Verpflegung und Unterkunft: Zu diesem Kostenpunkt zählen Ausgaben für Mahlzeiten oder die Zimmerreinigung. Sie sind meist für alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich hoch und können nur in Ausnahmefällen variieren.
    • Investitionskosten: Kosten für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten sowie für die Instandhaltung eines Pflegeheims werden als Investitionskosten bezeichnet. Diese werden auf einen monatlichen Betrag umgerechnet und auf alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Heims umgelegt.
    • Ausbildungskosten: Genau wie die Kosten für das Pflegepersonal können Pflegeheime auch einen Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Rechnung stellen. Die Ausbildungskosten werden meist zu den Pflegekosten gerechnet.
    • gegebenenfalls Kosten für Zusatzleistungen: Zusätzliche Leistungen werden individuell berechnet und einzeln in Rechnung gestellt.

    Die Pflegeversicherung beteiligt sich laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nur an den Pflegekosten. Anspruch auf Leistungen der stationären Pflege besteht ab Pflegegrad 2. So viel zahlt die Pflegekasse:

    Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat für die stationäre Pflege nutzen.

    Eigenanteil: Diese Kosten müssen Pflegebedürftige selbst tragen

    Die Leistung der Pflegeversicherung deckt laut dem BMG in der Regel nicht die gesamten Pflegekosten ab. Die anteiligen Pflegekosten müssen Pflegebedürftige daher selbst tragen. Sie werden allerdings nicht individuell berechnet, sondern in jedem Pflegeheim zu einem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) verrechnet. Wie hoch dieser ist, ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich, in einem Pflegeheim zahlen alle Bewohnerinnen und Bewohner aber denselben Betrag – unabhängig von ihrem Pflegegrad. In diesem Betrag sind auch die umgelegten Ausbildungskosten enthalten.

    Seit 2022 wird der EEE von der Pflegekasse zusätzlich bezuschusst, um Pflegebedürftige vor Überforderung durch steigende Pflegekosten zu schützen, erklärt das BMG. Der Leistungszuschlag ist dabei abhängig von der Dauer der vollstationären Pflege und steigt mit der Zeit. 2024 wurde er zuletzt erhöht:

    • Pflegebedürftige bis 12 Monate Aufenthalt erhalten 15 Prozent des EEE (zuvor: 5 Prozent)
    • Pflegebedürftige ab 12 Monaten Aufenthalt erhalten 30 Prozent des EEE (zuvor: 25 Prozent)
    • Pflegebedürftige ab 24 Monaten Aufenthalt erhalten 50 Prozent des EEE (zuvor: 45 Prozent)
    • Pflegebedürftige ab 36 Monaten Aufenthalt erhalten 75 Prozent des EEE (zuvor: 70 Prozent)

    Neben dem EEE – abzüglich des jeweiligen Leistungszuschlags – müssen Pflegebedürftige außerdem die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten sowie für mögliche Zusatzleistungen selbst tragen. Aus diesen Kostenpunkten ergibt sich also der gesamte Eigenanteil.

    Pflegeheim in Bayern: Wie viel kostet die Pflege?

    Im Bundesvergleich liegen die Kosten für einen Platz im Pflegeheim in Bayern im Mittelfeld. Mit durchschnittlich 3094 Euro pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr belegt der Freistaat in der Auswertung des VDEK den siebten Platz. Pflegebedürftige in Bremen (3449 Euro), Nordrhein-Westfalen (3427 Euro), im Saarland (3403 Euro), in Baden-Württemberg (3400 Euro), Hamburg (3179 Euro) und Berlin (3123 Euro) müssen zum Teil deutlich mehr aus der eigenen Tasche zahlen.

    Wie setzen sich die Kosten für einen Platz im Pflegeheim in Bayern konkret zusammen? Laut dem VDEK lag der EEE im Juli 2025 durchschnittlich bei 2030 Euro. Mit 128 Euro machten die Ausbildungskosten davon nur einen geringen Anteil aus. Für Unterkunft und Verpflegung wurden im Schnitt 940 Euro und für die Investitionskosten 428 Euro fällig. Ohne Anrechnung der Leistungszuschläge lag die Eigenbeteiligung in Bayern im Juli damit bei durchschnittlich 3398 Euro pro Monat. Mit Anrechnung der Leistungszuschläge ergeben sich folgende Kosten:

    • Pflegebedürftige bis 12 Monate Aufenthalt: 3398 Euro - (2030 Euro x 0,15) = 3094 Euro
    • Pflegebedürftige ab 12 Monaten Aufenthalt: 3398 Euro - (2030 Euro x 0,30) = 2789 Euro
    • Pflegebedürftige ab 24 Monaten Aufenthalt: 3398 Euro - (2030 Euro x 0,50) = 2383 Euro
    • Pflegebedürftige ab 36 Monaten Aufenthalt: 3398 Euro - (2030 Euro x 0,75) = 1876 Euro

    Der VDEK veröffentlicht jedes Jahr im Januar und im Juli eine Auswertung zur Eigenbeteiligung (EB) im Pflegeheim. So haben sich der EEE, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (U+V) und die Investitionskosten (IK) in den vergangenen Jahren mit und ohne Berücksichtigung der Leistungszuschläge (LZ) in Bayern entwickelt:

    07/202501/202507/202401/202407/202301/202307/202201/2022
    EEE2030 €1950 €1799 €1473 €1332 €1246 €1115 €1070 €
    U+V1095 €910 €862 €806 €764 €731 €706 €693 €
    IK428 €426 €423 €420 €419 €417 €416 €415 €
    EB ohne LZ3398 €3286 €3084 €2699 €2515 €2394 €2238 €2178 €
    EB bis 12 M.3094 €2994 €2814 €2478 €2448 €2332 €2182 €2125 €
    EB ab 12 M.2789 €2701 €2544 €2257 €2182 €2083 €1959 €1911 €
    EB ab 24 M.2383 €2311 €2185 €1963 €1916 €1833 €1736 €1697 €
    EB ab 36 M.1876 €1824 €1735 €1594 €1583 €1522 €1457 €1429 €

    Im Vergleich zu Januar 2022 sind die Kosten für Pflegebedürftige in Bayern bis Juli 2025 deutlich gestiegen. Der EEE hat sich fast verdoppelt und auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind um fast 60 Prozent gestiegen.

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