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Mehr Urlaub mit einem GdB: Wer hat zusätzlichen Anspruch auf Urlaub?

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Mehr Urlaub mit einem GdB: Wer hat zusätzlichen Anspruch auf Urlaub?

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    Je nach dem Grad der Behinderung hat man Anspruch auf mehr Urlaubstage.
    Je nach dem Grad der Behinderung hat man Anspruch auf mehr Urlaubstage. Foto: Hannes P Albert, dpa (Symbolbild)

    Für Arbeitnehmer ist es wichtig, zu wissen, wie viel Urlaub im Jahr sie in Anspruch nehmen können. Wer einen Grad der Behinderung (GdB) aufweist, dem könnte sogar mehr Urlaub zustehen. Denn wer als „schwerbehindert“ gilt, hat laut Gesetz ein Anrecht auf zusätzliche freie Tage. Wer genau profitiert.

    Wer hat Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage?

    Die Grundlage für den zusätzlichen Urlaub bei einer Schwerbehinderung bildet § 208 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dort heißt es: „Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr.“ Bei einer Fünf-Tage-Woche bedeutet das konkret: statt der gesetzlich vorgeschriebenen 20 Urlaubstage nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen schwerbehinderten Arbeitnehmern 25 Tage zu. Sind im Arbeits- oder Tarifvertrag mehr als 20 Urlaubstage geregelt, kommen die zusätzlichen fünf Urlaubstage dazu.

    Arbeitet man in Teilzeit, wird der Anspruch angepasst. Der Zusatzurlaub richtet sich nach der tatsächlichen Arbeitszeit pro Woche. Wer beispielsweise an drei Tagen pro Woche arbeitet, bekommt drei zusätzliche Urlaubstage.

    Wer gilt als schwerbehindert?

    Als schwerbehindert im Sinne des Gesetzes gilt laut Website des Behindertenbeauftragten, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 besitzt. Dieser GdB wird von den Versorgungsämtern oder Integrationsämtern festgestellt. Voraussetzung ist eine anerkannte körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung, die mindestens sechs Monate besteht und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert.

    Haben Gleichgestellte Anspruch auf Zusatzurlaub?

    Wer einen GdB von 30 oder 40 hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen den sogenannten Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Wird dieser bewilligt, wird man einem Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt. Auf diese Weise genießt man unter anderem den besonderen Kündigungsschutz eines schwerbehinderten Menschen.

    Anspruch auf zusätzlichen Urlaub hat man aber auch als Gleichgestellter nicht, wie die Agentur für Arbeit erklärt. Der Zusatzurlaub bleibt ausschließlich Personen mit einem GdB von 50 oder mehr vorbehalten.

    Schwerbehinderung: Was ist beim Antrag auf Zusatzurlaub zu beachten?

    Der Anspruch auf den Zusatzurlaub entsteht automatisch mit der Anerkennung der Schwerbehinderung, muss aber dem Arbeitgeber gegenüber geltend gemacht werden. Arbeitnehmer sollten deshalb frühzeitig ihren GdB-Bescheid vorlegen, um alle Ansprüche geltend zu machen. Wer den GdB erst im laufenden Jahr erhält, hat anteilig Anspruch auf den Zusatzurlaub. Für eine Anerkennung ab Juli steht dem Beschäftigten in der Regel noch die Hälfte des Zusatzurlaubs – also zwei bis drei Tage – zu.

    Übrigens: Wer seinen Grad der Behinderung als zu niedrig empfindet, kann Widerspruch einlegen.

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