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Pflege: Pflegegrad bei Demenz: Wie wird er berechnet?

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Pflegegrad bei Demenz: Wie wird er berechnet?

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    Menschen mit Demenz können im Alltag stark eingeschränkt sein. Das wirkt sich auch auf den Pflegegrad aus.
    Menschen mit Demenz können im Alltag stark eingeschränkt sein. Das wirkt sich auch auf den Pflegegrad aus. Foto: Jens Kalaene/ZB, dpa (Symbolbild)

    Wer in Deutschland pflegebedürftig wird, ist in der Regel durch die Pflegeversicherung abgesichert. Hier besteht nämlich genau wie bei der Krankenkasse eine Versicherungspflicht. Zum 1. Januar 2017 haben zudem die Pflegegrade 1 bis 5 die bisherigen drei Pflegestufen abgelöst. Zeitgleich wurde laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) auch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, nach dem Menschen mit Pflegegrad 1 - ein Pendant dazu gab es mit den Pflegestufen nicht - schon früher Leistungen der Pflegekasse beziehen können. 

    Außerdem werden bei der Einstufung in einen Pflegegrad keine Unterschiede mehr gemacht zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen. Das kommt dem Pflegeportal pflege.de insbesondere Menschen mit einer Demenz zugute. Denn im alten System der Pflegestufen sei es für Betroffene oft schwierig gewesen, eine angemessene Einstufung zu erhalten. Wie sieht das heute aus? Welcher Pflegegrad steht Menschen mit Demenz zu?

    Kurz erklärt: Was ist eine Demenz?

    In Deutschland leiden laut der Deutschen Alzheimer Gesellschaft rund 1,8 Millionen Menschen an einer Demenz. Betroffen sind insbesondere ältere Menschen. Doch was ist Demenz eigentlich genau? Laut pflege.de handelt es sich bei Demenz nicht um eine eigene Krankheit, sondern um ein Syndrom. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Demenzformen, wie etwa Alzheimer oder einer vaskulären Demenz. 

    Grundsätzlich gilt bei einer Demenz laut dem BMG, dass anfangs häufig das Kurzzeitgedächtnis und die Merkfähigkeit gestört ist. Im weiteren Verlauf leidet auch das Langzeitgedächtnis. Betroffene verlieren so nach und nach Fertigkeiten und Fähigkeiten.

    Zu den typischen Symptomen einer Demenz zählen laut pflege.de:

    • Verlust des Kurzzeitgedächtnisses
    • Einschränkung der Kommunikation und Sprache
    • Einschränkung des Denkvermögens
    • Auffälliges Verhalten oder psychische Instabilität
    • Veränderung von Wahrnehmung und Orientierung

    Demenz: Welchen Pflegegrad erhalten Betroffene?

    Wer an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankt ist, benötigt laut dem BMG "früher oder später regelmäßig Unterstützung". Wenn aufgrund der Demenz voraussichtlich länger als eine halbes Jahr Pflegebedarf besteht, können Betroffene einen Pflegegrad beantragen, um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. 

    Dabei ist dem BMG zufolge allerdings zu beachten, dass sich der Bedarf an Pflege bei einer Demenz meist im Verlauf der Erkrankung verändert. Aus diesem Grund bekommen Menschen mit Demenz nicht pauschal einen bestimmten Pflegegrad zugeteilt. Der individuelle Bedarf und die nötige Unterstützung wird genau wie bei anderen Pflegebedürftigen auch durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes ermittelt. Danach richtet sich dann auch der Pflegegrad. Da eine Demenz meist fortschreitend ist, weist das BMG darauf hin, dass der Pflegegrad regelmäßig überprüft werden sollte. Gegebenenfalls ist eine Höherstufung nötig. 

    Zwar können zum Pflegegrad bei einer Demenz keine pauschalen Aussagen gemacht werden, laut der Initiative Alzheimer Forschung werden Pflegebedürftige in einem frühen Stadium der Demenz aber häufig in Pflegegrad 2 eingestuft. Betroffene sind laut pflege.de dann erheblich in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Schreitet die Demenz weiter fort, steigt die Beeinträchtigung und der Initiative Alzheimer Forschung zufolge erhalten Betroffene entsprechend einen höheren Pflegegrad.

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