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Pflegeversicherung 2025: Wie hoch ist der Beitrag und welche Leistungen gibt es?

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Pflegeversicherung 2025: Wie hoch ist der Beitrag und welche Leistungen gibt es?

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    Wer pflegebedürftig ist, erhält Leistungen von der Pflegekasse. Zur Finanzierung tragen auch die Beiträge bei.
    Wer pflegebedürftig ist, erhält Leistungen von der Pflegekasse. Zur Finanzierung tragen auch die Beiträge bei. Foto: Tom Weller, dpa (Symbolbild)

    Ist ein Mensch auf fremde Hilfe angewiesen, kann die Pflege viel Geld kosten. In einem solchen Fall können pflegebedürftige Personen einen Pflegegrad beantragen und die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Versichert ist seit 1995 nämlich laut dem Pflegeportal pflege.de in der Regel jede und jeder, die oder der ein Einkommen unter der jeweils geltenden Pflichtversicherungsgrenze hat. 2024 lag diese laut der Bundesregierung bei jährlich 69.300 Euro und monatlich 5775 Euro; 2025 liegt sie bei 73.800 Euro pro Jahr und 6150 Euro pro Monat. Dazu können neben Berufstätigen auch etwa Arbeitslose sowie Rentnerinnen und Rentner zählen. 

    Doch wie hoch ist eigentlich der Beitrag zur Pflegeversicherung und welche Leistungen können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen?

    Beitrag zur Pflegeversicherung seit 1. Januar 2025: Wie hoch ist er?

    Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird laut finanztip.de automatischen an die Pflegekasse der Krankenkasse gezahlt, bei der man gesetzlich versichert ist. Dabei ist die Höhe des Beitrags gesetzlich vorgegeben und richtet sich nach dem Brutto-Einkommen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022, mussten die Beitragssätze für die Pflegeversicherung in der Pflegereform 2023 angepasst werden. Von der Änderung der Beiträge sollen insbesondere Menschen mit einem oder mehreren Kindern profitieren.

    Die Änderung ist zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Laut dem Bundesgesundheitsministerium galt bis Ende 2024 ein Beitrag in Höhe von 3,4 Prozent. Seitdem wurde der Beitrag laut dem Bundestag am 1. Januar 2025 erneut angepasst und um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Er liegt nun also bei 3,6 Prozent. Der Arbeitgeber trägt immer die Hälfte des Beitrags. Der Anteil beträgt jetzt also nicht mehr 1,7 Prozent, sondern 1,8 Prozent. Kinderlose Menschen zahlen außerdem weiterhin einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent. Ab dem zweiten und bis zum fünften Kind wurde der Beitrag mit der Gesetzesänderung im Jahr 2023 zudem bis zum 25. Lebensjahr des Kindes um jeweils 0,25 Beitragspunkte gesenkt.

    So hoch ist der Beitrag zur Pflegeversicherung seit 1. Januar 2025 je nach Kinderanzahl:

    KinderanzahlBeitragssatzAbzüge/ZuschlägeBeitragArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteil
    ohne Kinder3,60 %+ 0,60 %4,20 %2,40 %1,80 %
    1 Kind3,60 %keine3,60 %1,80 %1,80 %
    2 Kinder3,60 %- 0,25 %3,35 %1,55 %1,80 %
    3 Kinder3,60 %- 0,50 %3,10 %1,30 %1,80 %
    4 Kinder3,60 %- 0,75 %2,85 %1,05 %1,80 %
    5 Kinder und mehr3,60 %- 1,00 %2,60 %0,80 %1,80 %

    Wenn die Kinder nach der sogenannten Erziehungszeit das 25. Lebensjahr erreicht haben, steigt der Beitrag für Eltern wieder auf den regulären Satz mit einem Kind in Höhe von 3,6 Prozent.

    Von 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2024 galten folgende Beiträge für Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung:

    KinderanzahlBeitragssatzAbzüge/ZuschlägeBeitragArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteil
    ohne Kinder3,40 %+ 0,60 %4,00 %2,30 %1,70 %
    1 Kind3,40 %keine3,40 %1,70 %1,70 %
    2 Kinder3,40 %- 0,25 %3,15 %1,45 %1,70 %
    3 Kinder3,40 %- 0,50 %2,90 %1,20 %1,70 %
    4 Kinder3,40 %- 0,75 %2,65 %0,95 %1,70 %
    5 Kinder und mehr3,40 %- 1,00 %2,40 %0,70 %1,70 %

    Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung 2024?

    Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge stehen Pflegebedürftigen unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung zu. Diese hängen vom Pflegegrad, von den persönlichen Lebensumständen und der Art der Pflege ab – findet diese zu Hause durch Angehörige oder doch in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim statt.

    Wer einen Pflegegrad von 1 bis 5 beantragt und erhalten hat, hat Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu zählen laut dem Pflegeportal pflege.de etwa diese:

    Im Rahmen der Pflegereform 2023 wurden nicht nur die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht, sondern auch die Leistungen der Pflegekasse in zwei Schritten angepasst. Diese Änderungen gelten seit 1. Januar 2024 laut dem Bundesgesundheitsministerium:

    In einem zweiten Schritt wurden zum 1. Januar 2025 fast alle Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht:

    Übrigens übernimmt die Pflegeversicherung unter Umständen auch Kosten, wenn Pflegebedürftige verreisen und Urlaub machen, ob mit oder ohne ihre pflegenden Angehörigen.

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