Laut Angaben des Statistischen Bundesamts sind etwa 5,7 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Davon leben knapp 800.000 in Pflegeheimen. Günstig ist ein Platz dort nicht: Laut aktuellen VDEK-Zahlen (Stand Juli 2025) müssen Bewohner im ersten Jahr im bundesweiten Durchschnitt 3108 Euro Eigenanteil monatlich für einen Heimplatz entrichten.
Was den Eigenanteil beeinflusst, und wie hoch das sogenannte Schonvermögen ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wie hoch ist das Schonvermögen im Pflegeheim?
Ziehen Rentnerinnen und Rentner ins Heim, machen sie sich häufig Sorgen um ihr Vermögen. Denn in Deutschland gibt es zwar Zahlungen von der Pflegekasse, diese sind aber nur dafür gedacht, die pflegerischen Tätigkeiten und Betreuung, die im Heim stattfinden, zu finanzieren. Die weiterhin anstehenden monatlichen Heimkosten müssen dann zunächst über Rente und Einkünfte gedeckt werden. Reicht dies nicht aus, werden auch Ersparnisse, Aktien, Grundbesitz, bestimmte Versicherungen und Vermögenswerte wie beispielsweise Immobilien zur Zahlung des Heimbetrags herangezogen.
Von den Vermögenswerten muss allerdings ein Betrag abgezogen werden – das sogenannte Schonvermögen beziehungsweise der Freibetrag. Dieser liegt derzeit laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei 10.000 Euro pro Person. Die Verbraucherzentrale führt aus: „Der gleiche Betrag gilt für den Ehe- oder Lebenspartner. Ein Vermögen von insgesamt 20.000 Euro bleibt somit anrechnungsfrei. Sollten Kinder im Haushalt leben, kann für diese ein weiterer Freibetrag von 500 Euro abgezogen werden.“
Auch eine Immobilie kann zum Schonvermögen zählen. Allerdings nur, wenn sie vom Pflegebedürftigen, dem Ehepartner oder Lebenspartner alleine oder mit Angehörigen bewohnt wird.
Unberührt bleibt auch ein Barbetrag, früher „Taschengeld“ genannt, um die persönlichen Bedürfnisse von Heimbewohnern zu erfüllen. Dazu können Kosten für einen Friseurbesuch, Körperpflegeprodukte oder Zuzahlungen für Medikamente zählen. Der Betrag umfasst laut Pflegeschutzbund BIVA mindestens 27 Prozent der Regelbedarfstufe 1. Seit Januar 2025 beträgt der Barbetrag 152,01 Euro. Der Taschengeld-Betrag gilt allerdings nur für Rentner, bei denen weder Rente noch Vermögenswerte ausreichen, um die Heimgebühren zu stemmen und die deshalb auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Eigenanteil Pflegeheim: So viel Geld müssen Pflegebedürftige beisteuern
Haben Gutachter des Medizinischen Dienstes bestätigt, dass man pflegebedürftig ist, wird gleichzeitig ein Pflegegrad (zwischen 1-5) festgelegt. Der Pflegegrad beschreibt, wie viel Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch im Alltag benötigt. Menschen mit Pflegegrad erhalten monatliche Zahlungen der Pflegekasse, um Pflege und Betreuung durch das Heim zu finanzieren.
Laut dem Bundesgesundheitsministerium leistet die Pflegekasse seit 1. Januar 2025 diese Zahlungen zur vollstationären Pflege:
- Pflegegrad 2 = 805 Euro (2024: 770 Euro)
- Pflegegrad 3 = 1319 Euro (2024: 1262 Euro)
- Pflegegrad 4 = 1855 Euro (2024: 1775 Euro)
- Pflegegrad 5 = 2096 Euro (2024: 2005 Euro)
Wir haben im Einzelnen noch einmal aufgeschlüsselt, was die Pflegegrade im Detail bedeuten.
Wer sich mit Pflegegrad 1 für eine Pflege im Heim entscheidet, bekommt laut Verbraucherzentrale einen Zuschuss in Höhe von 131 Euro – der Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 2 erhalten Heimbewohner bei vollstationärer Pflege zudem einen Leistungszuschlag. Dieser wurde zum 1. Januar 2024 erhöht und richtet sich danach, wie lange Pflegebedürftige schon vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen:
- bis zwölf Monate Aufenthalt: 15 Prozent des Eigenanteils
- ab zwölf Monaten Aufenthalt: 30 Prozent des Eigenanteils
- ab 24 Monaten Aufenthalt: 50 Prozent des Eigenanteils
- ab 36 Monaten Aufenthalt: 75 Prozent des Eigenanteils
Doch wie hoch ist der Eigenanteil, den man bei einer Unterbringung im Heim zahlen muss? Der VEDK hat die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen anhand des Bundesdurchschnitts ausgerechnet und aufgelistet. Demnach können folgende Kosten auf Heimbewohner zukommen:
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): Der Anteil an den Pflegekosten in Pflegeheimen, der über die Leistungsbeiträge der Pflegekasse hinausgeht. Er gilt für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5, die in der gleichen Einrichtung leben, in gleicher Höhe und betrug im Juli 2025 durchschnittlich 1862 Euro.
- Unterkunft und Essen: Im Schnitt lagen diese Kosten bei 1018 Euro.
- Investitionskosten: Darunter fallen Ausgaben zum Erhalt und zur Modernisierung von Gebäuden. Dieser Posten schlug sich im Durchschnitt mit 507 Euro zu Buche.
Die bundesdurchschnittliche Eigenbeteiligung summierte sich im Juli 2025 auf 3387 Euro im Monat. Durch den bereits erwähnten Zuschuss der Pflegekassen könnte sich dieser Betrag um 15 bis 75 Prozent verringern lassen.
Einige Menschen entscheiden sich bewusst gegen ein Pflegeheim und pflegen ihre Angehörigen zu Hause. Dafür können pflegende Angehörige vom Pflegebedürftigen Geld erhalten.