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Pflege: Wer bekommt Pflegegeld im Ausland?

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Pflege: Wer bekommt Pflegegeld im Ausland?

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    Auch Menschen, die in Deutschland gearbeitet haben, aber nun im Ausland wohnen, haben unter Umständen Anspruch auf Pflegegeld.
    Auch Menschen, die in Deutschland gearbeitet haben, aber nun im Ausland wohnen, haben unter Umständen Anspruch auf Pflegegeld. Foto: Bernd Thissen, picture alliance, dpa (Symbolbild)

    Wer in Deutschland arbeitet, zahlt in der Regel in die Pflegeversicherung ein. Wenn Betroffene pflegebedürftig werden, sichern sie sich so einen Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegekasse. Dazu zählt auch das Pflegegeld. Doch nicht alle Menschen, die in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben, bleiben bis zum Lebensende da. Viele kommen aus dem Ausland, um im Alter wieder in das Ursprungsland zurückzukehren.

    Doch was passiert, wenn man dann pflegebedürftig wird und zu Hause von Angehörigen versorgt wird? Normalerweise hätten Betroffene dann ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld – aber nur, wenn sich die Person in Deutschland aufhält. Es gibt aber verschiedene Abkommen, durch die auch Menschen im Ausland Anspruch auf Pflegegeld haben können.

    Voraussetzungen für Pflegegeld im Ausland

    Wer Pflegegeld im Ausland beziehen will, muss dieselben Voraussetzungen erfüllen wie Personen, die es in Deutschland beziehen. Das bedeutet, dass ein Antrag gestellt und ein Pflegegrad erteilt werden muss. Es muss mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegen, damit man Anspruch auf Pflegegeld hat. Zudem muss die Pflege in häuslicher Umgebung sichergestellt sein.

    Warum zahlt die Pflegeversicherung nicht im Ausland?

    Generell gibt es von der Pflegeversicherung nur Leistungen für Versicherte, die sich gewöhnlich im Inland, also in Deutschland aufhalten. Es gibt aber Ausnahmen. Unter anderem beim Pflegegeld.

    Denn wer sich im Ausland aufhält und Pflegegeld bezieht, kann unter Umständen weiter Pflegegeld bekommen. Dabei kommt es darauf an, wo genau sich die Person aufhält und wie lange.

    Wie lange wird Pflegegeld im Ausland bezahlt?

    Wie lange das Pflegegeld im Ausland gezahlt wird, hängt davon ab, in welchem Land sich die Person aufhält. Generell gilt, dass das Pflegegeld bis zu sechs Wochen innerhalb eines Jahres weiterbezahlt wird, wenn die Person im Ausland ist. Wer seinen ständigen Aufenthalt im Ausland hat, also dauerhaft in einem anderen Land wohnt, muss in einem EU- oder EWR-Staat beziehungsweise in der Schweiz leben. Nur in diesen Ländern gibt es weiter deutsches Pflegegeld.

    Wer bereits Pflegesachleistungen in dem anderen Land erhält, muss sich entscheiden, ob er diese weiter bekommen möchte oder doch lieber Pflegegeld aus Deutschland beziehen will. Denn Pflegesachleistungen im Ausland werden nicht übernommen.

    Auskünfte erhalten Betroffene bei ihrer Pflegekasse. Diese ist für die Bestimmung des Pflegegrades sowie den Antrag auf Pflegegeld zuständig.

    In welchen Ländern gibt es Pflegegeld?

    In welchen Ländern das Pflegegeld weiter bezahlt wird, ist ganz klar geregelt. Dazu gehören zum einen alle EU-Staaten. Aber auch diejenigen Staaten, die zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. Und auch Menschen, die in der Schweiz leben, können deutsches Pflegegeld beziehen. Und das, obwohl die Schweiz weder EU- noch EWR-Mitglied ist.

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