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Pflegegeld bei Pflegegrad 4: So viel Geld gibt es 2025

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Pflegegeld bei Pflegegrad 4: So viel Geld gibt es 2025

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    Wer mit Pflegegrad 4 zuhause von Angehörigen versorgt wird, hat Anspruch auf Pflegegeld.
    Wer mit Pflegegrad 4 zuhause von Angehörigen versorgt wird, hat Anspruch auf Pflegegeld. Foto: Mascha Brichta, picture alliance, dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    Etwa 11,8 Prozent von den insgesamt rund 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen, die in Deutschland leben und Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, haben laut dem Statistischen Bundesamt Destatis einen Pflegegrad 4. Während unter allen Pflegebedürftigen 85,9 Prozent zu Hause gepflegt werden, sind es bei Pflegegrad 4 laut der Pflegestatistik 2023 etwa 62,9 Prozent. Das entspricht in etwa 421.000 pflegebedürftigen Menschen. 

    Werden Betroffene zu Hause durch Angehörige gepflegt, haben sie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge Anspruch auf Pflegegeld. Wie hoch die Leistung bei Pflegegrad 4 seit der Erhöhung 2025 ist, lesen Sie hier.

    Pflegegeld: Wer hat Anspruch auf die Leistung der Pflegekasse?

    Anspruch auf Pflegegeld haben Pflegebedürftige dem BMG zufolge, wenn sie zu Hause zum Beispiel durch pflegende Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen versorgt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Höhe der Leistung ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Ob Pflegebedürftige dabei privat oder gesetzlich pflegeversichert sind, spielt bei der Auszahlung keine Rolle.

    Der aktuellen Pflegestatistik zufolge werden etwa 3,1 Millionen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu Hause allein durch Angehörige betreut. Sie bekommen also Pflegegeld.

    Wer zusätzlich von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird und die ihr oder ihm zustehende Pflegesachleistung nur teilweise ausschöpft, bekommt nach Paragraf 38 SGB XI nicht das volle, sondern ein anteiliges Pflegegeld. Der Pflegestatistik zufolge werden 1,1 Millionen Pflegebedürftige von Angehörigen zusammen mit einem Pflegedienst oder nur von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Sie haben also mindestens Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn nicht auf die sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld

    Pflegegeld bei Pflegegrad 4: Wie hoch ist es 2025?

    Im Rahmen der Pflegereform 2023 wurde das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent und zum 1. Januar 2025 um weitere 4,5 Prozent erhöht. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 bekommen laut dem BMG nun 800 Euro pro Monat und damit 35 Euro mehr als zuvor (2024: 765 Euro). Die Auszahlung erfolgt laut dem Pflegeportal pflege.de meist am ersten Werktag des Monats.

    Etwa 9,1 Prozent der Pflegebedürftigen, die allein durch Angehörige gepflegt werden, haben der aktuellen Pflegestatistik zufolge einen Pflegegrad 4 und erhalten Pflegegeld in Höhe von 800 Euro. 

    Anteiliges Pflegegeld bei Pflegegrad 4: Wie hoch ist es mit der Kombinationsleistung?

    Werden Pflegebedürftige durch Angehörige sowie einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können sie laut dem BMG die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen. Dabei wird je nach Höhe der ausgeschöpften Pflegesachleistung nur noch ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Heißt: Wird die Pflegesachleistung zu 65 Prozent genutzt, besteht nur noch Anspruch auf 35 Prozent des Pflegegeldes.

    Etwa 12,5 Prozent der Pflegebedürftigen, die durch Angehörige und einen ambulanten Pflegedienst oder nur durch einen Pflegedienst versorgt werden, haben laut der aktuellen Pflegestatistik einen Pflegegrad 4 und erhalten Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung.

    Für Pflegegrad 4 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung seit 2025:

    Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst)PflegegeldPflegesachleistungKombileistung
    0 : 1000 Euro1859 Euro1859 Euro
    10 : 9080 Euro1673,10 Euro1753,10 Euro
    20 : 80160 Euro1487,20 Euro1647,20 Euro
    30 : 70240 Euro1301,30 Euro1541,30 Euro
    40 : 60320 Euro1115,40 Euro1435,40 Euro
    50 : 50400 Euro929,50 Euro1329,50 Euro
    60 : 40480 Euro743,60 Euro1223,60 Euro
    70 : 30560 Euro557,70 Euro1117,70 Euro
    80 : 20640 Euro371,80 Euro1011,80 Euro
    90 : 10720 Euro185,90 Euro905,90 Euro
    100 : 0800 Euro0 Euro800 Euro

    Bis Ende 2024 bestand bei Pflegegrad 4 mit der Kombinationsleistung in der Pflege folgender Anspruch:

    Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige: Pflegedienst)PflegegeldPflegesachleistungAnspruch
    0 : 1000 Euro1778 Euro1778 Euro
    10 : 9076,50 Euro1600,20 Euro1676,70 Euro
    20 : 80153 Euro1422,40 Euro1575,40 Euro
    30 : 70229,50 Euro1244,60 Euro1474,10 Euro
    40 : 60306 Euro1066,80 Euro1372,80 Euro
    50 : 50382,50 Euro889 Euro1271,50 Euro
    60 : 40459 Euro711,20 Euro1170,20 Euro
    70 : 30535,50 Euro533,40 Euro1068,90 Euro
    80 : 20612 Euro355,60 Euro967,60 Euro
    90 : 10688,50 Euro177,80 Euro866,30 Euro
    100 : 0765 Euro0 Euro765 Euro

    Übrigens: Pflegegeld ist an keinen bestimmten Zweck gebunden und darf frei verwendet werden. Genau wie bei den restlichen Pflegegraden ist auch bei Pflegegrad 4 der zeitliche Aufwand für die Pflege unerheblich.

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