Die Pflege zu Hause steht bei Pflegebedürftigen hoch im Kurs. Der aktuellen Pflegestatistik zufolge werden 85,9 Prozent aller Menschen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 in den eigenen vier Wänden gepflegt. Zumeist übernehmen Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtlich Pflegende diese Aufgabe. Dabei werden sie mitunter von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt. Bezogen auf die Leistungen der Pflegeversicherung können Menschen, die sowohl von Angehörigen als auch von einem Pflegedienst betreut werden, Pflegegeld und Pflegesachleistungen bekommen. Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge werden dann beide Leistungen mit der sogenannten Kombinationsleistung miteinander verbunden.
Aber: Pflegegeld wird laut dem BMG in der Regel zum Monatsanfang ausgezahlt, der ambulante Pflegedienst rechnet meist direkt mit der Pflegekasse ab. Im Rahmen der Kombinationsleistung kann es in diesem Zusammenhang bei der Pflegegeld-Auszahlung zu Verzögerungen kommen. Doch warum ist das so?
Kurz erklärt: Was ist die Kombinationsleistung?
Mit der Kombinationsleistung kann die Pflege durch Angehörige laut dem BMG mit der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst kombiniert werden. In diesem Fall besteht also Anspruch auf beide Leistungen: Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Sie werden bei der Kombinationsleistung aber nicht in voller Höhe ausgezahlt. Dem Ministerium zufolge vermindert sich das Pflegegeld anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen. Das ist in § 38 SGB XI geregelt. Beispielhaft würde das bedeuten: Wenn eine Person 60 Prozent der Pflegesachleistungen ausschöpft, stehen ihr noch 40 Prozent des Pflegegeldes zu.
Beispiel: Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 hat laut dem BMG regulär Anspruch auf 599 Euro Pflegegeld und 1497 Euro Pflegesachleistungen. Mit der Kombinationsleistung würde sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch ergeben:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Kombileistung |
---|---|---|---|
0 : 100 | 0 Euro | 1497 Euro | 1497 Euro |
10 : 90 | 59,90 Euro | 1347,30 Euro | 1407,20 Euro |
20 : 80 | 119,80 Euro | 1197,60 Euro | 1317,40 Euro |
30 : 70 | 179,70 Euro | 1047,90 Euro | 1227,60 Euro |
40 : 60 | 239,60 Euro | 898,20 Euro | 1137,80 Euro |
50 : 50 | 299,50 Euro | 748,50 Euro | 1048 Euro |
60 : 40 | 359,40 Euro | 598,80 Euro | 958,20 Euro |
70 : 30 | 418,30 Euro | 449,10 Euro | 868,40 Euro |
80 : 20 | 479,20 Euro | 299,40 Euro | 778,60 Euro |
90 : 10 | 539,10 Euro | 149,70 Euro | 688,80 Euro |
100 : 0 | 599 Euro | 0 Euro | 599 Euro |
Pflegegeld mit der Kombinationsleistung: Warum wird es erst viel später ausgezahlt?
Nutzen Pflegebedürftige die Kombinationsleistung, wird das Pflegegeld laut dem Pflegewegweiser der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht mehr wie gewohnt zum Monatsanfang ausgezahlt. Stattdessen geht die Leistung „frühestens sechs Wochen später“ auf dem Konto ein. Das Pflegegeld für Januar 2025 stand Betroffenen folglich nicht Anfang Januar, sondern erst Mitte oder sogar Ende Februar zur Verfügung. Pflegebedürftige müssen also deutlich länger auf ihr Geld warten. Aber warum ist das so?
Die verzögerte Auszahlung ist laut dem Pflegewegweiser in der Natur der Kombinationsleistung begründet. Das Pflegegeld wird mit der Kombinationsleistung nämlich nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig ausgezahlt. Die genaue Höhe richtet sich dabei nach dem Wert der ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Um das anteilige Pflegegeld berechnen zu können, muss die Pflegeversicherung daher erst mit dem ambulanten Pflegedienst abrechnen.
In der Regel rechnen Pflegedienste monatlich mit der Pflegekasse ab, erklärt der Pflegewegweiser. Die Versicherung prüft dann, ob das Budget für die Pflegesachleistungen voll ausgeschöpft wurde. Ist das nicht der Fall, wird der verbleibende Betrag prozentual gesehen als Pflegegeld ausgezahlt. Dieser Prozess kann aber einige Wochen dauern. So entsteht die Verzögerung bei der Pflegegeld-Auszahlung. Auskunft über den Bearbeitungsstand können Pflegebedürftige laut dem Pflegewegweiser aber bei ihrer Pflegekasse erfragen.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden