Startseite
Icon Pfeil nach unten
Pflege
Icon Pfeil nach unten

Pflegegrad 1 soll bleiben, aber mit Einschränkungen: Darauf müssen sich Pflegebedürftige einstellen

Pflege

Pflegegrad 1 soll bleiben, aber mit Einschränkungen: Darauf müssen sich Pflegebedürftige einstellen

    • |
    • |
    • |
    Menschen mit Pflegegrad 1 sind oft noch sehr selbstständig und benötigen zum Beispiel lediglich Hilfe im Haushalt.
    Menschen mit Pflegegrad 1 sind oft noch sehr selbstständig und benötigen zum Beispiel lediglich Hilfe im Haushalt. Foto: Seventyfour, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Der Pflegegrad 1 stellt die leichteste Form einer Pflegebedürftigkeit dar und wird Personen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit zugewiesen, informiert das Portal pflege.de. Zuletzt wurde über eine mögliche Abschaffung des Pflegegrads 1 kontrovers diskutiert. Laut Medienberichten hatte die Bundesregierung offenbar darüber nachgedacht, durch die Streichung die schwierige Finanzlage in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu stabilisieren. Konkrete Aussagen dazu gab es bisher jedoch nicht, es wurde zunächst auf die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern verwiesen, die Vorschläge zu einer Pflegereform erarbeiten sollte. Nun wurden erste Zwischenergebnisse vorgelegt.

    Pflegegrad 1 soll bleiben – Fokus auf Prävention

    Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat am Montag, dem 13. Oktober 2025, in einer digitalen Sitzung die ersten Zwischenergebnisse erörtert. Man empfehle dem Bundesgesundheitsministerium, grundsätzlich an den Pflegegraden festzuhalten, doch die konkreten Leistungen sollen überprüft und vereinfacht werden.

    Laut dem Vorschlag der Bund-Länder-Expertengruppe soll auch der Pflegegrad 1 bestehen bleiben. Die bisher vorgesehenen Leistungen im Pflegegrad 1 haben laut den Experten und Expertinnen jedoch ihr Ziel, Verschlechterungen früh zu verhindern, nicht ausreichend erreicht. Besonders der Entlastungsbetrag von 131 Euro wird hierbei kritisch gesehen – er zeige laut Fachleuten kaum spürbare Wirkung. Zwar werden viele Pflegebedürftige in diesem Pflegegrad auf Präventions- oder Reha-Maßnahmen hingewiesen, sie nutzen diese aber oft nicht.

    Die Facharbeitsgruppe empfiehlt daher, Gelder künftig stärker für frühzeitige, pflegefachliche Unterstützung einzusetzen – zum Beispiel für Beratung zu Mobilität, Selbstständigkeit oder Hilfe beim Zugang zu Reha. So könnten Stürze, Krankenhausaufenthalte oder Heimeinzüge besser vermieden werden. Die bisherige Möglichkeit, günstige Alltagsunterstützung zu nutzen, soll aber weiterhin bestehen bleiben. Die Arbeitsgruppe empfiehlt insgesamt, die Leistungen stärker auf Prävention zu konzentrieren.

    Bisher können Pflegebedürftige und Angehörige den Entlastungsbeitrag für verschiedenste Arten pflegerischer Unterstützung und für Hilfe im Haushalt nutzen. Allerdings müssen sie zunächst in Vorleistung gehen und erhalten das Geld bis zur Höchstgrenze erstattet, wenn die Dienstleister bestimmte Anforderungen erfüllen, informiert spiegel.de.

    Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, begrüßte laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) die Überlegungen der Arbeitsgruppe, den Pflegegrad 1 beizubehalten, künftig aber stärker auf Prävention auszurichten. „Die Verhinderung der Zunahme der Pflegebedürftigkeit ist entscheidend für die Lebensqualität der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen.“ Gleichzeitig sei es angesichts der stetig steigenden Anzahl an Pflegebedürftigen bei weniger Beitragszahlenden ein zentraler Baustein für die langfristige Tragfähigkeit des Systems.

    Zwischenstand zur Pflege-Reform: Worauf müssen sich Pflegebedürftige einstellen?

    Des Weiteren soll die Pflegeversicherung auch künftig nur einen Teil der Kosten für die Betreuung pflegebedürftiger Menschen abdecken, fasst BR24 weitere Ergebnisse aus dem Zwischenbericht zusammen. Die verbleibenden Ausgaben müssten demnach weiterhin durch Eigenanteile getragen werden – deren weiterer Anstieg jedoch begrenzt werden soll. Die Arbeitsgruppe schlägt zudem die Einführung einer verpflichtenden privaten Zusatzversicherung vor, um die Eigenanteile abzudecken. Der monatliche Eigenanteil im Pflegeheim hatte mancherorts zuletzt erstmals die 3000-Euro-Marke überschritten, was für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine starke finanzielle Belastung darstellt.

    Immerhin: Obwohl bei der Pflegeversicherung im kommenden Jahr laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) knapp zwei Milliarden Euro fehlen, hat sie eine Erhöhung der Beiträge ausgeschlossen, berichtet BR24. „Eine umfassende Reform ist überfällig“, sagte Warken laut einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Bund und Ländern müsse eine Kraftanstrengung gelingen. Die Wirkung bisheriger Leistungen müsse aus Effizienzgründen auf den Prüfstand.

    Die Arbeitsgruppe soll ihren Abschlussbericht inklusive konkreter Reformvorschläge im Dezember 2025 vorlegen, geht aus der Pressemitteilung hervor. Welche Vorschläge dann tatsächlich umgesetzt werden und in welchem Ausmaß, ist noch offen.

    Übrigens: Viele Rentner müssen sich bei ihren Finanzen auf andere verlassen. Eine Studie zeigt: Pflegebedürftige werden häufig finanziell ausgebeutet und zum Beispiel Opfer von Betrügern.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden