Zum 1. Januar 2025 werden zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung erhöht. Damit wirkt sich die Pflegereform 2023 noch bis ins kommende Jahr aus. Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge sollen alle Geld- und Sachleistungen um 4,5 Prozent erhöht werden. Das sind gute Nachrichten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Wie viel mehr Geld die Erhöhung allerdings für sie bedeutet, hängt unter anderem mit der Höhe des Pflegegrades von 1 bis 5 zusammen.
Die höchsten Beträge dürften dabei weiterhin Menschen mit Pflegegrad 5 erhalten, da sie unter der schwersten Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeiten leiden. Von den rund fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen, die laut der aktuellen Pflegestatistik in Deutschland leben, betrifft das nur 4,9 Prozent. Trotzdem stellt sich die Frage, wie viel Geld sie nach den Erhöhungen ab 2025 von der Pflegekasse bekommen.
Übrigens: Die aktuelle Pflegestatistik stammt aus dem Jahr 2021. Neuere Zahlen gibt es noch nicht. Eine Vorausberechnung des Statistischen Bundesamts zeigt aber, dass die Zahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2025 auf rund 5,2 bis 5,8 Millionen ansteigen könnte.
Pflegegrad 5: Welche Leistungen bekommen Pflegebedürftige?
Pflegebedürftige haben nicht automatisch Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Laut dem BMG spielt dabei neben der Höhe des Pflegegrads unter anderem auch die Pflegesituation eine Rolle - häusliche Pflege durch Angehörige, durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim. Grundsätzlich können Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 aber die gleichen Leistungen, wenn sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Lediglich Menschen mit Pflegegrad 1 müssen mit weniger Leistungen auskommen, da sie laut dem Ministerium verhältnismäßig nur unter einer geringen Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten leiden.
Diese Leistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 bekommen:
- Pflegesachleistungen
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Vollstationäre Pflege
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Hausnotruf
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung
- Wohngruppenzuschlag
- Anschubfinanzierung für die Neugründung einer Pflege-WG
Übrigens: Ab Juli 2025 wird laut dem BMG das Entlastungsbudget eingeführt. Es soll die Finanzierung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege deutlich erleichtern und damit Pflegebedürftige wie auch ihre Angehörigen entlasten. Manche Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 können das Entlastungsbudget schon jetzt nutzen.
Pflegegrad 5 ab 2025: Wie viel Geld gibt es von der Pflegekasse?
Am 1. Januar 2025 werden zahlreiche Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 bedeutet das je nach Leistung Erhöhungen von 2 bis 180 Euro. Für den Hausnotruf ist dem Pflegeportal pflege.de zufolge keine Erhöhung geplant.
So viel Geld bekommen Menschen mit Pflegegrad 5 ab 2025 im Vergleich zu 2024 laut dem Bundesverwaltungsamt:
Pflegeleistung | Auszahlung | 2024 | Erhöhung | 2025 |
---|---|---|---|---|
Pflegegeld | monatlich | 947 Euro | 43 Euro mehr | 990 Euro |
Pflegesachleistungen | monatlich | 2200 Euro | 99 Euro mehr | 2299 Euro |
Tages- und Nachtpflege | monatlich | 1995 Euro | 90 Euro mehr | 2085 Euro |
Kurzzeitpflege | jährlich | 1774 Euro | 80 Euro mehr | 1854 Euro |
Verhinderungspflege | jährlich | 1612 Euro | 73 Euro mehr | 1685 Euro |
Vollstationäre Pflege | monatlich | 2005 Euro | 91 Euro mehr | 2096 Euro |
Entlastungsbetrag | monatlich | 125 Euro | 6 Euro mehr | 131 Euro |
Pflegehilfsmittel | monatlich | 40 Euro | 2 Euro mehr | 42 Euro |
Hausnotruf | monatlich | 25,50 Euro | - | 25,50 Euro |
Wohnraumanpassung | je Gesamtmaßnahme | 4000 Euro | 180 Euro mehr | 4180 Euro |
Wohngruppenzuschlag | monatlich | 214 Euro | 10 Euro mehr | 224 Euro |
Anschubfinanzierung | einmalig | 2500 Euro | 113 Euro mehr | 2613 Euro |
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