Die Fälle häufen sich – und damit auch die Dringlichkeit. Nachdem nicht identifizierbare Drohnen mehrfach Flughäfen in Deutschland lahmgelegt hatten, hat sich in dieser Woche sowohl die Bundesregierung als auch das Bayerische Kabinett mit der Frage beschäftigt, wann Drohnen abgefangen oder abgeschossen werden dürfen – und vor allem: von wem.
Die Bundeswehr hätte grundsätzlich die Kompetenzen in der Abwehr solcher Flugobjekte. Dennoch sollen zunächst einmal Polizei und Bundespolizei (der einstige Bundesgrenzschutz) dafür ausgebildet und ausgestattet werden. Denn: Für den Einsatz der Bundeswehr im Inland gibt es enge Grenzen. Das hat vor allem mit der deutschen Geschichte zu tun.
Die Gründe liegen auch in der Nazi-Zeit
Um zu verhindern, dass Soldaten – wie etwa in der Nazi-Zeit, aber auch schon im Kaiserreich – als Machtinstrument gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden können, haben die Väter des Grundgesetzes eine strikte Trennung von Polizei und Militär in der Verfassung verankert.
Die Bundeswehr darf folglich nur zur Verteidigung des Landes eingesetzt werden. Sie wird auch als „Parlamentsarmee“ bezeichnet. Streitkräfte also, die der Kontrolle der Bundestagsabgeordneten – und damit des Volkes – unterstehen. Das wird besonders dann deutlich, wenn die Bundeswehr im Ausland eingesetzt werden soll. Dafür ist zwingend die Zustimmung des Parlaments nötig.
In der Vergangenheit haben Soldaten aber auch immer wieder bei Naturkatastrophen geholfen. Wie passt das zusammen? Tatsächlich gibt es einige Ausnahmen, die den Einsatz im Inneren möglich machen. Dazu gehören Katastrophenereignisse wie Hochwasser, aber auch Terroranschläge. Wenn die Regierung den Notstand ausruft, kann die Bundeswehr ebenfalls zur Unterstützung angefordert werden.
Was steckt hinter dem Thema „Amtshilfe“?
Und dann gibt es noch den Fall der sogenannten Amtshilfe für die Polizei. Hier können Soldaten bislang vor allem bei Logistik, Unterbringung oder Versorgung unterstützen. In der Coronapandemie war das beispielsweise der Fall. Und bald auch bei der Abwehr von Drohnen? Das ist umstritten. Eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes soll es nach dem Wunsch der Bundesregierung der Bundeswehr rechtlich ermöglichen, künftig auch hier Amtshilfe zu leisten.
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