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Mindesthaltbarkeitsdatum: Edeka ruft Wiener Würstchen von Gut&Günstig zurück

Mindesthaltbarkeitsdatum

Edeka ruft Wiener Würstchen von Gut&Günstig zurück

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    Vom Verzehr der Würstchen nach dem 26. Dezember 2024 wird abgeraten. (Symbolbild)
    Vom Verzehr der Würstchen nach dem 26. Dezember 2024 wird abgeraten. (Symbolbild) Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

    Die Edeka-Zentrale hat in mehreren Bundesländern Wiener Würstchen der Eigenmarke Gut&Günstig zurückgerufen. Auf einzelnen 400-Gramm-Packungen (2 Mal 200 Gramm) sei irrtümlicherweise mit dem 26. Dezember 2025 ein falsches Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt worden, teilte das Unternehmen mit. Das korrekte Datum sei der 26. Dezember 2024.

    Würstchen in mehreren Bundesländern angeboten

    Das Produkt wurde den Angaben nach vorwiegend bei Edeka, Marktkauf und L. Stroetman in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, im Saarland und in Teilen von Bayern, Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen angeboten.

    Bei Packungen mit dem falsch gekennzeichneten Datum werde vom Verzehr der Würstchen nach dem 26. Dezember 2024 abgeraten, hieß es. Die betroffenen Handelsunternehmen hätten die entsprechende Ware sofort aus dem Verkauf genommen.

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