Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz „JAV“, vertritt die Interessen junger Mitarbeiter eines Betriebes. Ähnlich wie der Betriebsrat beobachtet sie, ob das Ausbildungsverhältnis den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und die Qualität der Ausbildung gewährleistet wird. In den Betriebsratssitzungen ist die JAV anwesend und kann als Sprachrohr die Wünsche und Sorgen der jungen Mitarbeiter einbringen und sogar Maßnahmen beantragen. Die Hürde, sich bei Problemen an gleichaltrige zu wenden, ist für Jugendliche meist niedriger.

Voraussetzung für das Zustandekommen einer JAV ist, dass im Betrieb mindestens fünf Personen unter 18 Jahren beschäftigt sind und es bereits einen Betriebsrat gibt. Gewählt wird alle zwei Jahre. Wer die Jugendvertreter wählen darf, hat sich durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz erweitert. Nämlich alle Angestellten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie alle Auszubildenden, unabhängig des Alters. Im Optimalfall sollten in der JAV Jugendliche aus verschiedenen Beschäftigungsarten vertreten sein, das heißt sowohl Azubis als auch duale Studenten oder Volontäre. Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung stehen unter einem besonderen Kündigungsschutz und haben den Anspruch, nach ihrer abgeschlossenen Ausbildung übernommen zu werden. Außerdem müssen sie für die Aufgaben in ihrem Amt freigestellt werden.

Du kannst dir vorstellen, Mitglied der JAV zu werden? Dann informiere dich zum Start deiner Ausbildung im Betrieb. Zur Wahl kannst du dich von sogenannten Unterstützern aufstellen lassen. In einem Betrieb mit 21 bis 100 Wahlberechtigten brauchst du beispielsweise mindestens zwei Unterstützer, die dich vorschlagen. Außerdem solltest du dich für Rechte und Gesetzte interessieren und die daraus hervorgehenden Anliegen selbstbewusst vortragen können.

Aufgaben der JAV

Teilnahme an JAV- und Betriebsratssitzungen: Als Jugend- und Auszubildendenvertretung trefft ihr euch regelmäßig, um euch auf den neuesten Stand zu bringen. Zur Betriebsratssitzung wird ein Mitglied der JAV eingeladen, sofern die zu besprechenden Themen auch Auszubildende betreffen.

Betriebsbegehungen: Verschiedene Azubi-Arbeitsplätze in der Firma werden aufgesucht, um ins Gespräch zu kommen und nach dem Rechten zu sehen.

Sprechstunden: Wenn ein junger Mitarbeiter in Schwierigkeiten steckt, ist die JAV vertrauensvoller Ansprechpartner auf Augenhöhe. Gemeinsam kann nach einer Lösung gesucht werden und bei Bedarf auch der Betriebsrat eingeschaltet werden.

Azubi-Versammlungen: Um mehr Nähe zu den Auszubildenden zu gewinnen, kann die JAV Azubitreffen organisieren. Dort können sich die Teilnehmer in einem lockeren Umfeld austauschen.