Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, kurz „JAV“, vertritt die Interessen junger Mitarbeiter eines Betriebes. Ähnlich wie der Betriebsrat beobachtet sie, ob das Ausbildungsverhältnis den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und die Qualität der Ausbildung gewährleistet wird. In den Betriebsratssitzungen ist die JAV anwesend und kann als Sprachrohr die Wünsche und Sorgen der jungen Mitarbeiter einbringen und sogar Maßnahmen beantragen. Die Hürde, sich bei Problemen an gleichaltrige zu wenden, ist für Jugendliche meist niedriger.