Ein Mann steigt an einem November-Abend offensichtlich stark angetrunken in ein Taxi nach Lindenberg. Als die Fahrt losgeht, beginnt er auf dem Rücksitz, sich selbst zu befriedigen. Erfüllt das den Straftatbestand der exhibitionistischen Handlung? Ja, sagte die Richterin am Amtsgericht Lindau und verurteilte den Westallgäuer zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe. Damit folgte sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.
Prozess am Amtsgericht Lindau
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