Handelsverband: "2G beim Einkaufen bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter"
Das diesjährige Weihnachtsgeschenk haben viele Händler bereits abgeschrieben, warnt der Handelsverband Deutschland. Schuld daran sei die 2G-Regel im Einzelhandel, die Kunden abschrecke.
Bild: Marcus Brandt, dpa (Symbolbild)
Das diesjährige Weihnachtsgeschenk haben viele Händler bereits abgeschrieben, warnt der Handelsverband Deutschland. Schuld daran sei die 2G-Regel im Einzelhandel, die Kunden abschrecke.
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Das Weihnachtsgeschäft ist für den Einzelhandel von wichtiger Bedeutung. Doch Corona macht auch in dieser Saison den Händlern das Leben schwer.
dpa
12.12.2021 | Stand: 14:33 Uhr
Die 2G-Regelungen verderben aus Sicht des Handelsverbandes Deutschland (HDE) dem Einzelhandel das wichtige Weihnachtsgeschäft. Bei Geschäften mit Artikeln des nicht-täglichem Bedarfs seien Umsatzeinbrüche zu beklagen, kritisierte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth am Sonntag.
Laut einer aktuellen Umfrage des HDE unter 1100 Händlern blickten mehr als 70 Prozent der Unternehmen negativ auf die restlichen Tage des Jahres. Viele hätten das Weihnachtsgeschäft bereits abgeschrieben.
Handel wegen 2G-Regel in der Krise - Onlinegeschäfte und Lebensmittelbranche nicht betroffen
"Was eigentlich der positive Höhepunkt des Jahres sein sollte, ist jetzt oft ein Loch ohne Boden", sagte Genth. Händler mit 2G-Zugangsbeschränkungen verloren demnach in der abgelaufenen Woche knapp ein Drittel ihrer Vorkrisenumsätze. Gut laufe es nur im Lebensmitteleinzelhandel sowie im Onlinebereich.
Der Verband forderte Konsequenzen aus der dramatischen Entwicklung. Der Einkauf mit Maske, Abstand und Hygienekonzept sei eine sichere Angelegenheit, sagte der Hauptgeschäftsführer. "2G beim Einkaufen bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter", betonte er. Die aktuellen Regelungen schreckten Kunden ab und erforderten hohen Personaleinsatz.
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Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern
In Bayern gelten seit dem 03. April neue Corona-Regeln. Es bleibt ein sogenannter "Basisschutz". Welche Maßnahmen sind damit gemeint? Diese Corona-Vorschriften gelten aktuell in Freistaat.
Bild: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)
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Das Tragen einer FFP2-Maske gilt nur noch in bestimmten Bereichen. So zum Beispiel in Krankenhäusern, Arztpraxen oder bei ambulanten Pflegediensten. Ziel ist es, besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen weiterhin vor einer Infektion zu schützen.
Bild: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)
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Nach wie vor gilt: Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Es reicht das Tragen einer medizinischen Maske. Es wird allerdings empfohlen, in geschlossenen Räumen generell eine medizinische Maske zu tragen.
Bild: imago / Emma Innocenti (Symbolfoto)
Nach wie vor gilt: Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Es reicht das Tragen einer medizinischen Maske. Es wird allerdings empfohlen, in geschlossenen Räumen generell eine medizinische Maske zu tragen.
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Im Öffentlichen Nahverkehr (Busse, Bahnen, Taxis etc.) ist das Tragen einer FFP2-Maske noch Pflicht. In Flugzeugen und Fernverkehrszügen reicht allerdings eine medizinische Maske.
Bild: imago images / YAY Images (Symbolfoto)
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Die Maskenpflicht beim Einkaufen entfällt in Bayern - zum Beispiel in Supermärkten. Auch beim Friseur oder im Massagestudio fällt die Maskenpflicht - und die Zugangsbeschränkung 3G.
Bild: Matthias Balk, dpa (Archivbild)
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Am Arbeitsplatz darf der Arbeitgeber bestimmen, ob eine Maske getragen werden soll oder nicht. Auch weitere Schutzmaßnahmen dürfen vom Unternehmen vorgegeben werden.
Bild: Rolf Vennenbernd, dpa (Symbolbild)
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Bei Mitarbeitern reichen zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind.
Bild: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)
Bei Mitarbeitern reichen zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind.
Bild: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)
2G und 3G entfallen nun in Bayern. Damit fallen die Zugangsbeschränkungen in Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Geschäften.
Bild: Martin Schutt, dpa (Symbolbild)
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Auch in den Schulen im Freistaat ist die Maskenpflicht passé.
Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
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Auch getestet wird in den bayerischen Schulen seit dem 1. Mai 2022 nicht mehr.
Bild: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)
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Sollte allerdings in einer Klasse ein nachweislicher Infektionsfall auftauchen, sollten Schüler und Lehrer fünf Unterrichtstage eine Maske tragen.
Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
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Bild: Guido Kirchner, dpa (Symbolbild)
Auch die „3G-Regel“ für Lehrkräfte im Freistaat, sonstige an den Schulen tätige sowie „schulfremde“ Personen entfällt.
Bild: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)
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Bild: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)
Die Bändchenregelung müsse bundesweit zugelassen werden, forderte er. Danach müsse jeder Kunde nur einmal auf 2G (geimpft oder genesen) kontrolliert werden und hätte mit dem erhaltenen Bändchen an diesem Tag Zutritt zu allen Geschäften. Zudem sollten im Einzelhandel - wie bereits im öffentlichen Nahverkehr bei der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) - Stichprobenkontrollen ausreichen. (Lesen Sie auch: Naht das Ende der Testpflicht für dreifach Geimpfte? Gesundheitsminister beraten kommende Woche)