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Naturschutz: Geplante Jagdgesetz-Reform: Aiwanger weist BN-Kritik zurück

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Geplante Jagdgesetz-Reform: Aiwanger weist BN-Kritik zurück

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    Der Bund Naturschutz kritisiert den Entwurf für die Novelle des Jagdgesetzes in Bayern. (Symbolbild)
    Der Bund Naturschutz kritisiert den Entwurf für die Novelle des Jagdgesetzes in Bayern. (Symbolbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa

    Bayerns Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) weist die Kritik des Bundes Naturschutz an der geplanten Novelle des Jagdgesetzes zurück. Diese sei reine Stimmungsmache, teilte er mit.

    Dem Entwurf zum neuen Jagdgesetz nach sollen weder alle europarechtlich geschützten und streng geschützten Tierarten ins Jagdrecht aufgenommen noch sollen sie bejagt werden, so Aiwanger. Auch sollen Verstöße gegen das Artenschutzrecht nicht straffrei gestellt werden, entgegnete er.

    Einer der Kritikpunkte des Bundes Naturschutz war, dass dem Entwurf nach künftig «bestimmte» Verstöße gegen den Artenschutz straffrei gestellt werden sollen - nämlich dann, wenn sie eine «unerhebliche Menge der Exemplare betrifft und unerhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand hat». Zudem führte der BN aus, dass dem Referentenentwurf nach künftig bestimmte geschützte Tierarten ins Jagdrecht aufgenommen werden könnten.

    Aiwanger sagte, der BN hintertreibe «die dringend nötige Bejagung des Wolfes» und gefährde damit den Tierschutz von Weidetieren und Ökosysteme wie die Bergweide, so der Minister. «Wolf und Goldschakal müssen endlich ins Jagdrecht, nur hier ist ein echtes Bestandsmanagement möglich. Der Weg dorthin ist aufgrund der Initiativen der EU absehbar.»

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