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Steuern im Ruhestand: Steuererklärung nötig durch Rentenerhöhung?

Steuern im Ruhestand

Steuererklärung nötig durch Rentenerhöhung?

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    Ab in die Rente und das war's mit der Steuererklärung? Mitnichten - auch viele Bezieher von Rente und Pension müssen eine Steuererklärung abgeben.
    Ab in die Rente und das war's mit der Steuererklärung? Mitnichten - auch viele Bezieher von Rente und Pension müssen eine Steuererklärung abgeben. Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

    Auf einmal wird eine Steuerklärung fällig - und damit doch bestimmt auch Steuern? Diese Sorgen von Rentnerinnen und Rentnern ist in vielen Fällen unbegründet, heißt es von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Und selbst wenn durch eine Rentenerhöhung Abgaben gezahlt werden müssten, seien diese zunächst eher gering.

    Ab wann Steuererklärung?

    Wer muss in Rente überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Das sind diejenigen, deren gesamte Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Dieser liegt für das Jahr 2025 bei 12.096 Euro. Zwar ist ein Teil der Altersrente steuerfrei, allerdings zählen zu dem Gesamtbetrag auch noch Einkünfte wie Mieteinnahmen, Witwenrente oder betriebliche Altersversorgung.

    Wer mit allem zusammen also auf zum Beispiel 13.000 Euro kommt, liegt über dem Grundfreibetrag und muss eine Steuererklärung abgeben. Wer sich nicht sicher ist, kann sich das online mit dem Rentenbesteuerungsrechner der VLH ausrechnen lassen.

    Wann werden Steuern fällig?

    Steuererklärung abgeben, heißt aber nicht automatisch auf Steuern zahlen. Denn auch Rentner können in ihrer Steuererklärung Ausgaben geltend machen, die die Steuerlast drücken. Liegt das steuerpflichtige Einkommen nach diesen Abzügen dann wieder unter dem Grundfreibetrag, fallen trotz Steuererklärung keine Steuern an.

    Absetzen kann man etwa:

    Steuererklärung einfach gemacht

    Das Online-Portal Elster bietet mit «einfachELSTER» einen Service speziell für Menschen in Rente oder Pensionsbezieher an. Diese können darüber ihre Einkommensteuererklärung vereinfacht und schneller abgeben.

    Allerdings: Die vereinfachte Steuerklärung kann nicht nutzen, wer Kapitaleinkünfte oberhalb des Sparerpauschbetrags oder mehr Einkünfte als aus einem Minijob hat. Auch bei zusätzlichen Einkünften zum Beispiel aus Vermietung oder einem Gewerbe ist die einfache Variante nicht möglich.

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