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15-Kilometer-Regel: Das muss man beachten

Verschärfung des Corona-Lockdowns

Inzidenzwert in Kaufbeuren fast bei 200 - das gilt bei der 15-Kilometer-Regel

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    Schlittschuhlaufen wie hier am Bachtelweiher in Kempten: Übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz einer Kommune den Wert 200, ist das für die Einwohner nur noch innerhalb von 15 Kilometer rund um ihre Wohngemeinde möglich.
    Schlittschuhlaufen wie hier am Bachtelweiher in Kempten: Übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz einer Kommune den Wert 200, ist das für die Einwohner nur noch innerhalb von 15 Kilometer rund um ihre Wohngemeinde möglich. Foto: Matthias Becker

    Seit gestern gilt: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 200, sind den Einwohnern touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Im Allgäu bewegen sich aktuell das Unterallgäu und Kaufbeuren nahe an dieser Grenze. Was es zu wissen gilt:

    Welche Zahlen sind maßgeblich?

    Das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) aktualisieren ihre Statistiken zu unterschiedlichen Zeiten. Maßgeblich für die 15-Kilometer-Regel sind laut Gesundheitsministerium die Zahlen des RKI. Demnach lag das Unterallgäu gestern bei einem Wert von 197,5 – während das LGL bereits einen Wert über 200 meldete. Die aktuelle Statistik des RKI gibt es täglich auf in unserem Newsblog.

    Wann tritt die 15-Kilometer-Regel in Kraft?

    „Die Regelung gilt ab dem Tag der erstmaligen Überschreitung“, sagt ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums.

    "Nicht mit Metermaß auf die Straße stellen"

    Ab wo werden die 15 Kilometer gerechnet?

    „Gerechnet wird ab Ortsgrenze der Wohnortgemeinde“, sagt der Sprecher. Laut Holger Stabik vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, werde bei einer Kontrolle der für den Kontrollierten „günstigste Wert“ zugrunde gelegt. „Wir werden uns nicht mit dem Metermaß auf die Straße stellen.“ Die Polizeistreifen würden jedoch technisch so ausgestattet, dass sie Entfernungen schnell überprüfen können.

    Ist Sportmachen außerhalb des Radius weiter erlaubt?

    Sport und Bewegung an der frischen Luft ist keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius.

    Für welche Zwecke darf der Radius verlassen werden?

    Unter anderem ist es erlaubt, außerhalb des Radius Einkaufen zu gehen, Termine beim Arzt wahrzunehmen, die Familie, den Partner oder Kranke zu besuchen, Kinder in die Kindertagesstätte zu bringen oder seiner Arbeit nachzugehen. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht zwingend erforderlich, bei einer Kontrolle aber hilfreich. Die geltenden Kontaktbeschränkungen müssen weiter beachtet werden.

    500 Euro Bußgeld droht bei Verstoß gegen die 15-Kilometer-Regel

    Welche Strafen drohen?

    Wer sich ohne triftigen Grund mehr als 15 Kilometer von seinem Wohnort entfernt, muss laut Stabik mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. (Lesen Sie auch: Bewegungsradius nur noch 15 Kilometer - komme ich damit noch in die Berge?)

    Dürfen Menschen von außerhalb zu touristischen Zwecken in die Hotspots fahren?

    Prinzipiell ja. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in den Hotspots können jedoch anordnen, dass touristische Tagesausflüge in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind. Im Unterallgäu sei das bislang aber nicht geplant, sagt Pressesprecherin Sylvia Rustler. Das heißt: Auch wenn der Inzidenzwert dort über 200 steigt, können Tagesgäste beispielsweise aus Memmingen oder dem benachbarten Baden-Württemberg weiter kommen.

    Wie lange gilt die Regelung?

    Eine Aufhebung ist möglich, sobald der Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unter 200 liegt. (Die aktuellen Inzidenzwerte für das Allgäu finden Sie hier.)

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