„Frauen, die einen Abbruch ihrer Schwangerschaft erwägen, befinden sich in einer schwierigen Lebenssituation. Sie wollen sich informieren und suchen Rat zu Methoden und zu möglichen Risiken. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und damit am besten sachlich informieren können, nach der derzeitigen Rechtslage eine Strafverfolgung befürchten müssen. Das passt nicht in unsere Zeit“: Für Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) ist die Sache klar. Er hat einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des umstrittenen Paragrafen 219a vorgelegt.
„Das würde Klarheit schaffen“