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36-jähriger Ostallgäuer vergeht sich an einer Verwandten

Prozess vor dem Kaufbeurer Amtsgericht

36-jähriger Ostallgäuer vergeht sich an einer Verwandten

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    Das Kaufbeurer Amtsgericht hat einen Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er eine 24-jährige Verwandte sexuell missbraucht hat.
    Das Kaufbeurer Amtsgericht hat einen Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er eine 24-jährige Verwandte sexuell missbraucht hat. Foto: Mathias Wild

    Über mehrere Stunden hinweg hat ein 36-jähriger Ostallgäuer im März 2020 eine Nichte seiner Ehefrau während einer Übernachtung in seinem Anwesen massiv sexuell bedrängt. Die Übergriffe gipfelten darin, dass er einen Finger in das 24-jährige Opfer einführte. Ein solches Eindringen in den Körper wertet der Gesetzgeber als Vergewaltigung. Entsprechend lautete am Mittwoch auch der Anklagevorwurf vor dem Kaufbeurer Schöffengericht. Dieses verurteilte den nicht vorbestraften Familienvater zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

    Es sollte ein gemütlicher Abend werden

    Die Geschädigte hatte damals erst einen gemütlichen Abend mit dem Angeklagten und dessen Familie verbracht und war zu später Stunde vor dem Fernseher im Wohnzimmer eingeschlafen. Auch die Ehefrau des Mannes und die gemeinsamen Kinder schliefen auf der großen Couch. Dies hinderte den offenbar deutlich alkoholisierten 36-Jährigen nicht daran, wiederholt und massiv zudringlich zu werden – obwohl ihm die junge Frau unmissverständlich deutlich machte, dass er sie in Ruhe lassen solle. Die Übergriffe endeten erst, als sie sich in die Toilette flüchtete. Aus ihrer Aussage ging jetzt hervor, dass sie vom Erlebten derart schockiert war, dass sie am Tag darauf nicht mit ihrer nichts ahnenden Tante darüber sprechen konnte. Sie vertraute sich ihrer besten Freundin und ihrem Vater an, bevor sie Anzeige erstattete.

    Wie das Opfer heute noch leidet

    Im Prozess wurde deutlich, dass die Frau bis heute mit den seelischen Folgen des Vorfalls zu kämpfen hat. Laut Attest leidet sie an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die sich insbesondere in Panikattacken und Depressionen äußert. Besonders machte ihr zu schaffen, dass sie sich von Teilen der Familie anfangs als Lügnerin abgestempelt fühlte. Dies änderte sich offenbar erst, als zwei weitere Cousinen von Zudringlichkeiten des Angeklagten berichteten.

    Täter entschuldigt sich unter Tränen

    Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht keine Erinnerung an die Tat und führte dies auf einen alkoholbedingten „Filmriss“ zurück. Er sagte aber, dass er seiner Nichte glaube. Als er sich unter Tränen bei ihr entschuldigte, nahm sie die Entschuldigung an. Der Vorsitzende des Schöffengerichts hatte den Eindruck, dass dieses Eingeständnis des Angeklagten für das Opfer mindestens so wichtig war wie eine ebenfalls zugesicherte finanzielle Entschädigung in Höhe von 5000 Euro.

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