Sie gelten als „Nationalgericht“ der Region: Allgäuer Kässpatzen. In fast jeder Familie und auch in der Gastronomie gibt es eigene Rezepturen für den Klassiker. Doch darf eigentlich jeder gastronomische Betrieb Allgäuer Kässpatzen auf seine Karte setzen - oder gibt es einen speziellen Schutz des kulinarischen Erbes unserer Region?
Alltagsfrage
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