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Allgäuer Kässpatzen: Ist der Begriff geschützt?

Alltagsfrage

Ist der Begriff „Allgäuer Kässpatzen“ eigentlich geschützt?

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    Kässpatzen sind ein Klassiker der Allgäuer Küche.
    Kässpatzen sind ein Klassiker der Allgäuer Küche. Foto: Benedikt Siegert (Archiv)

    Sie gelten als „Nationalgericht“ der Region: Allgäuer Kässpatzen. In fast jeder Familie und auch in der Gastronomie gibt es eigene Rezepturen für den Klassiker. Doch darf eigentlich jeder gastronomische Betrieb Allgäuer Kässpatzen auf seine Karte setzen - oder gibt es einen speziellen Schutz des kulinarischen Erbes unserer Region?

    „Den gibt es nicht“, sagt Simone Zehnpfennig von der Allgäu GmbH. Und das dürfte wohl auch künftig so bleiben. Denn es gebe ihres Wissens keine Bestrebungen, einen EU-weiten Schutz für die Allgäuer Kässpatzen zu beantragen. Vor einigen Jahren war dies beim Heimatbund Allgäu mit rund 8000 Mitgliedern Thema. „Wir haben aber feststellen müssen, dass es ein großer Aufwand gewesen wäre, es als Lebensmittel mit regionalen Angaben registrieren zu lassen und sich auf entsprechende Kriterien zu einigen“, sagt der Vorsitzende Karl Milz. Unterm Strich sei man der Meinung gewesen, dass ein EU-weiter Schutz nur kurzzeitig eine gewisse Aufmerksamkeit in den Medien erzeugen würde.

    Schwäbische Spätzle haben das Siegel g.g.A.: Das bedeutet es

    Anders ist es übrigens bei den Gerichten Schwäbische Spätzle und den Schwäbischen Knöpfle. Sie haben 2012 das europaweite Qualitätssiegel „Geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.) bekommen. Um dieses Zeichen tragen zu dürfen, muss „nur einer der Produktionsschritte – also Erzeugung, Verarbeitung oder Zubereitung – im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein“, teilt das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat mit. Als Herkunftsgebiet gelten Baden-Württemberg und der Regierungsbezirk Schwaben. „Die für die Herstellung verwendeten Rohmaterialien dürfen hingegen aus einer anderen Region stammen.“

    Einen noch strikteren Schutzstatus gewährt europaweit die „Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)“. Sie garantiert, „dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgt ist. Sämtliche Produktionsschritte müssen also in dem betreffenden Gebiet stattfinden.“

    Diese Käsesorten aus dem Allgäu sind europaweit geschützt

    Im Allgäu gibt es gleich vier Käsesorten, die das Qualitätssiegel g.U. tragen dürfen: Allgäuer Bergkäse, Allgäuer Sennalpkäse, Allgäuer Emmenthaler und der Weißlacker. Damit ist diese Bezeichnung in allen EU-Mitgliedsstaaten geschützt und darf nur von Erzeugern genutzt werden, die die Vorgaben erfüllen.

    Beispiel Allgäuer Bergkäse: Zu seiner Gewinnung darf ausschließlich Milch aus dem Allgäu verwendet werden. „Die geologischen und klimatischen Verhältnisse des Allgäus beeinflussen wesentlich die Güte des Rohstoffs Milch und damit des Allgäuer Bergkäses“, teilt das Landwirtschaftsministerium mit. Hinzu komme das in der langen Tradition der Käseherstellung gewonnene Know-how. „Der Allgäuer Bergkäse weist dementsprechend Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen.“

    „Für Markenschutz sind heute juristische Klimmzüge möglich“

    Das Qualitätssiegel für die vier Käsesorten gibt es schon seit knapp 30 Jahren. „Wir sind froh, dass das weitblickende Händler und Produzenten schon so früh beantragt haben. Es hilft, diese Kulturgüter in hoher Qualität zu erhalten“, sagt Rudolf Seipelt vom Milchwirtschaftlichen Verein Bayern. Anders als damals sei heute der Markenschutz viel schwieriger. „Da sind juristische Klimmzüge notwendig.“ Und die können durchaus auch ins Geld gehen. Deshalb werden Allgäuer Kässpatzen wohl auch bis auf Weiteres ohne Schutzstatus auskommen müssen. Wer sie so „allgäuerisch“ wie möglich machen will, dem gibt Seipelt einen Tipp: Am besten alle vier geschützten Allgäuer Käsesorten einbauen - und zwar reichlich davon. „Der Käs muss Fäden ziehen.“

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