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Allgäuer Liftbetreiber will trotz Verbots in Bayern öffnen

Gohrersberg im Kreuzthal

Dieser Allgäuer Liftbetreiber will trotz Verbots in Bayern öffnen

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    Rudi Holzberger will seinen Skilift im Kreuzthal wieder stundenweise an Familien vermieten.
    Rudi Holzberger will seinen Skilift im Kreuzthal wieder stundenweise an Familien vermieten. Foto: Michael Munkler

    Ein Skilift-Betreiber im Allgäu will entgegen des wegen Corona geltenden Liftverbots seinen Betrieb wieder aufnehmen. Er habe ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das zum Schluss komme, dass man ihm den Liftbetrieb nicht verbieten dürfe, sagt Rudi Holzberger, Betreiber des Skilifts Gohrersberg im Kreuzthal (Landkreis Oberallgäu). Das Gutachten hat er demnach ans bayerische Gesundheitsministerium geschickt, das bislang ein Verbot für Skilifte ausgegeben hat.

    Skilifte gelten in Bayern als Seilbahnen und deren Betrieb ist nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt, wie das Gesundheitsministerium auf Anfrage klarstellte. Auch bei Nutzung nur durch einen Hausstand erfolge der Liftbetrieb wohl zum Skifahren und Rodeln - und damit zum Zwecke der Freizeitaktivitäten, eventuell auch zu touristischen Zwecken. Freizeitaktivitäten dürften derzeit gewerblich auch unter freiem Himmel nicht angeboten werden. Bei Verstößen sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro möglich.

    Holzberger will stündlich an Familien vermieten

    Der Allgäuer möchte seine Piste und die Fahrten mit dem Schlepplift in den kommenden Tagen dennoch wieder stündlich an Familien vermieten. Das hat Holzberger demnach bereits zuvor getan, doch der Landkreis Oberallgäu habe ihm das unterbunden. Sein Hang im Kreuzthal, direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg, sei klar abgetrennt für die Rodler auf der einen Seite und für Skifahrer auf der anderen. Ein Kontakt sei nicht möglich, fahren dürfe immer nur ein Haushalt sowie eine weitere Person. Alles sei im Rahmen der geltenden Corona-Regeln gehalten.

    Der Skilift im Kreuzthal auf bayrischer Seite steht still.
    Der Skilift im Kreuzthal auf bayrischer Seite steht still. Foto: Felix Kästle, dpa

    Holzberger hat demnach in ein Hygiene-Konzept investiert. Sollte das Verbot weiter gelten, entgingen ihm Einnahmen. Er prüfe zudem Regressansprüche gegen das Land Bayern für seine Ausfälle bisher. Das Vorgehen in Bayern komme ihm zunehmend willkürlich vor.

    Unterschiedliche Regeln in Bayern und Baden-Württemberg

    In Bayern und Baden-Württemberg gibt es ein unterschiedliches Vorgehen. Anders als in Bayern wird im Südwesten die stundenweise Vermietung eines Skilifts an Familien nicht unterbunden.

    Zuvor war bereits ein Liftbetreiber im oberbayerischen Böbing im Landkreis Weilheim-Schongau mit der stundenweisen Liftvermietung gescheitert. Das Gesundheitsministerium hatte mit Verweis auf die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dem Betreiber ein Verbot erteilt.

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    Freitag, 26. Februar: Der Allgäuer Skiliftbetreiber Rudi Holzberger scheitert mit seinem Eilantrag auf eine stundenweise Vermietung auch höchstinstanzlich. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, wies das Gericht die Beschwerde des Liftbetreibers aus Buchenberg (Landkreis Oberallgäu) gegen einen ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg als unbegründet zurück.
    Freitag, 26. Februar: Der Allgäuer Skiliftbetreiber Rudi Holzberger scheitert mit seinem Eilantrag auf eine stundenweise Vermietung auch höchstinstanzlich. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt, wies das Gericht die Beschwerde des Liftbetreibers aus Buchenberg (Landkreis Oberallgäu) gegen einen ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg als unbegründet zurück. Foto: Felix Kästle, dpa
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