Für bundesweite Schlagzeilen sorgte 2019 der Unterallgäuer Tierskandal. In weit über hundert Fällen sollen mehrere Landwirte im Raum Bad Grönenbach gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Ihnen wird vorgeworfen, Rinder schlecht gehalten und auch gequält zu haben. Nun hat die Memminger Staatsanwaltschaft Anklage in einem dritten Fall erhoben – gegen drei Landwirte: einen 66-Jährigen und dessen zwei Söhne im Alter von 37 und 35 Jahren.
Auf ihrem Milchviehbetrieb hätten sie 32 kranke Rinder im Juli 2019 bewusst nicht tierärztlich behandeln lassen, obwohl das nötig gewesen wäre, lautet der Vorwurf. „Unterlassung“ heißt das im Juristendeutsch. Laut Tierschutzgesetz macht sich demnach strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das Gesetz sieht Geldstrafen oder eine Haftstrafe bis zu drei Jahren vor.
27 Polizisten ermittelten in Sonderkommission der Kripo
„Die umfangreichen und aufwendigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen zum Bad Grönenbacher Tierschutzskandal sind mit dieser Anklageerhebung zu einem vorläufigen Ende gekommen“, sagt Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm. Für die Ermittlungen war eine Sonderkommission der Kripo eingerichtet worden. Sie bestand in der Hochphase aus 27 Mitgliedern. Öffentlich wurde der Tierskandal durch ein Video des Vereins „Soko Tierschutz“, das einen erschreckenden Umgang mit Kühen auf einem Milchviehbetrieb in Bad Grönenbach zeigte. Der Tierskandal hatte auch eine Diskussion über die Besetzung von Veterinärämtern ausgelöst, weil offenbar wenig kontrolliert wurde. Wann sich die drei Männer vor dem Memminger Landgericht verantworten müssen, ist noch unklar.

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