Österreich zieht die Corona-Regeln ab November an. Das berichten vol.at und die Tiroler Tageszeitung und berufen sich dabei auf die österreichische Presseagentur APA. Anders als im Allgäu gilt in österreichischen Bergbahnen zum Beispiel ab Mitte November eine FFP2-Maskenpflicht. Außerdem führt Österreich die 3G-Regel am Arbeitsplatz ein. Die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums richtet sich nach einem Stufensystem auf Grundlage der belegten Intensivbetten (siehe unten).
Ab Mitte November gilt in den österreichischen Bergbahnen die 3G-Regel
Wer die Seilbahnen in Österreich nutzen will, der muss ab 15. November einen 3G-Nachweis vorlegen. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die die Bergbahn alltäglich nutzen, also zum Beispiel für Menschen, die am Berg wohnen und zum Einkaufen oder zum Arzt ins Tal fahren. In den Bergbahnen herrscht zudem anders als im Allgäu FFP2-Maskenpflicht.
Apres-Ski soll wieder möglich sein, allerdings unter den strengeren Regeln der Nachtgastronomie. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen PCR-Test vorweisen (3G Plus). Sobald mehr als 300 Intensivbetten belegt sind (Stufe 2), gilt dort allerdings nur noch 2G. (Lesen Sie auch: In Österreich leuchtet die Corona-Ampel fast überall knallrot)
Schnelltests ausreichend für den Restaurant-Besuch
Für die Gastronomie gilt weiterhin die 3G-Regel. Ab Stufe 2 sind Selbsttests vor Ort, auch "Wohnzimmertests" genannt, nicht mehr ausreichend. Sollten mehr als 400 Intensivbetten belegt sein (Stufe 3) brauchen Restaurant-Besucherinnen und -Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, einen PCR-Test.
Weihnachtsmärkte in Österreich mit 3G möglich
Weihnachtsmärkte können dieses Jahr wieder statt finden. Eine Umzäunung des Areals ist laut österreichischem Gesundheitsministerium nicht notwenig. Stattdessen sollen an bestimmten Punkten auf den Märkten Bänder als 3G-Nachweis ausgegeben werden. Das Einhalten der Corona-Regeln werde stichprobenartig überprüft.
Österreich führt 3G-Regel am Arbeitsplatz ein
Die strengste Regel in der neuen Verordnung gilt in Österreich am Arbeitsplatz. Denn auch dort wird ab 1. November die 3G-Regel eingeführt: Alle Beschäftigten müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Ausgenommen sind nur Personen, die nicht mehr als zwei mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Dafür entfällt am Arbeitsplatz die Maskenpflicht. In einer Übergangszeit von zwei Wochen ist alternativ zu 3G noch das Tragen einer FFP2-Maske möglich. Ein Mund-Nasen-Schutz wird für Beschäftigte nur noch in Pflege- und Krankenhauseinrichtungen vorgeschrieben. Dort gilt die Maskenpflicht auch für Besucher.
Die Verordnung stellt außerdem klar, dass der Testpass, der in der Regel an Schulen ausgestellt wird, auch am Wochenende als Nachweis akzeptiert wird. (Lesen Sie auch: Nationalfeiertag in Österreich: Das schätzen wir an unseren Nachbarn)
So lange gelten Impfungen in Österreich
Das österreichische Gesundheitsministerium hat genau festgelegt, für welchen Zeitraum nach Verabreichung die Impfungen gegen das Coronavirus anerkannt werden.
- Zweitimpfungen sowie jede nachfolgende Impfung: 360 Tage ab Zweitimpfung
- Impfstoffe, bei denen nur eine Dosis vorgesehen ist (zum Beispiel von Johnson & Johnson): ab dem 22. Tag nach der Impfung bis insgesamt 270 Tage danach
- Genesen mit einer Impfung: 360 Tage ab der Impfung
Österreichs Stufensystem zur Belegung der Intensivbetten
- Stufe 1: Auslastung von 200 Intensivbetten erwartet
- Stufe 2: Überschreitung von 300 belegten Intensivbetten
- Stufe 3: Überschreitung von 400 belegten Intensivbetten
Aktuell sind in Österreich 250 Intensivbetten belegt (Stand: 27. Oktober, 9:30 Uhr). Die aktuellen Zahlen zur Corona-Pandemie in Österreich finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Inneres.
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