Das teilte die Regierung von Schwaben in einer Pressemeldung am Dienstag mit. Medizinisch aufschiebbare stationäre Behandlungen sind in den Krankenhäusern in Schwaben bereits seit November 2021 untersagt. Dies gilt zunächst bis zum 31. Januar 2022. Grund ist die sich in den Wintermonaten erneut zuspitzende Corona-Situation.
Auf diesem Weg soll die stationäre Versorgung von Notfällen und Covid-19-Patienten sichergestellt werden.
Corona-Patienten: Intensivstationen in der Region lokal an der Kapazitätsgrenze
In den letzten Wochen des Jahres 2021 war die umfängliche intensivmedizinische Versorgung in Schwaben lokal an der Kapazitätsgrenze, teilt die Regierung mit.
Eine wachsende Zahl an Patienten musste demnach unter großem medizinischem und organisatorischem Aufwand in andere Häuser innerhalb Schwabens oder in andere Regierungsbezirke verlegt werden.
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Im Allgäu sind folgende Kliniken zur Bereitstellung entsprechender Kapazitäten als Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser definiert:
- Kreisklinik Ottobeuren
- Kreisklinik Mindelheim
- VAMED Rehaklinik Bad Grönenbach
- Psychosomatische Privatklinik Bad Grönenbach GmbH, Bad Grönenbach
- Klinikum Memmingen
- Bezirkskrankenhaus Memmingen
- ZRF-Bereich Allgäu
- Asklepios Klinik Lindau
- Fachklinik Enzensberg
- Klinikverbund Allgäu gGmbH Klinikum Kempten
- Klinikverbund Allgäu gGmbH Klinik Immenstadt
- Klinikverbund Allgäu gGmbH Klinik Oberstdorf
- Klinikverbund Allgäu gGmbH Klinik Sonthofen
- Klinikverbund Kaufbeuren-Ostallgäu Klinik Füssen
- Klinikverbund Kaufbeuren-Ostallgäu Klinik Kaufbeuren
- Klinikverbund Kaufbeuren-Ostallgäu Klinik Buchloe
- Rotkreuzklinik Lindenberg
- St. Vinzenz Klinik Pfronten
