Der vierspurige Ausbau der B12 zwischen der Anschlussstelle Kempten an die A7 und der Anschlussstelle Jengen/Kaufbeuren an die A96 mit einer Gesamtlänge von etwa 51 Kilometern ist ein Stück weiter. Für den knapp zehn Kilometer langem B12-Abschnitt zwischen Untergermaringen (Gemeinde Germaringen) und der Autobahnanschlussstelle Jengen/Kaufbeuren an der A96 hat die Regierung von Schwaben jetzt den sogenannten Planfeststellungsbeschluss erlassen und damit über die rechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Realisierung des derzeit größten Allgäuer Verkehrsprojektes entschieden.
B12-Ausbau: Schwabens Regierung hat zahlreiche Behörden und Verbände angehört
In dem seit Mai 2020 laufenden Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Schwaben zahlreiche Behörden und Verbände angehört sowie betroffenen Privatpersonen Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen gegeben, heißt es in einer Mitteilung. Die mehr als 50 eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen seien bei einem Erörterungstermin im Juli 2021 mit den Betroffenen besprochen worden. Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens wurden Änderungen in den Plan eingearbeitet.
Die Regierung von Schwaben kommt zum Ergebnis, dass der Ausbau der B12 im geplanten Umfang gerechtfertigt ist. „Die Maßnahme ist erforderlich, um das derzeitige und künftige Verkehrsaufkommen zu bewältigen und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten“, sagt Karl-Heinz Meyer, der Pressesprecher der Regierung von Schwaben.
B12-Beschluss kann ab 21. Juni eingesehen werden
Der aktuelle Beschluss und die Planunterlagen liegen zur Einsicht vom 21. Juni bis einschließlich 4. Juli in Marktoberdorf und Germaringen sowie bei den Verwaltungsgemeinschaften Buchloe, Pfaffenhausen, Westendorf und Unterthingau aus. Daneben kann der Planfeststellungsbeschluss ab dem 21. Juni auch im Internet unter www.regierung.schwaben.bayern.de eingesehen werden.
Bis spätestens vier Wochen nach Veröffentlichung kann gegen den Beschluss vor dem Verwaltungsgerichtshof Klage eingereicht werden. „Sollte der Beschluss nicht angefochten werden, ist er bestandskräftig und die zuständige Behörde in Kempten kann die Baumaßnahmen für diesen Abschnitt vorbereiten und zum Beispiel Ausschreibungen machen“, erklärt Meyer.
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