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Bach im Rappenalptal zerstört: Aktenvermerk wirft Fragen auf

"Naturschutzfachlich wünschenwert"

Erlaubte dieser Aktenvermerk die Arbeiten am Wildbach im Rappenalptal?

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    Nach dem umstrittenen Ausbau eines Wildbachs im Oberstdorfer Rappenalptal wirft ein Aktenvermerk im Landratsamt Oberallgäu Fragen auf.
    Nach dem umstrittenen Ausbau eines Wildbachs im Oberstdorfer Rappenalptal wirft ein Aktenvermerk im Landratsamt Oberallgäu Fragen auf. Foto: Allgäuer Zeitung (Montage)

    Der wohl ungenehmigte Ausbau eines Wildbachs im Oberstdorfer Rappenalptal - einem Naturschutzgebiet - bleibt mysteriös. Ein Aktenvermerk im Landratsamt Oberallgäu, der unserer Redaktion vorliegt, wirft Fragen auf. Konnte die Alpgenossenschaft dieses Schreiben so interpretieren, dass der Bach tatsächlich ausgebaggert und kanalisiert werden darf?

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