Der wohl ungenehmigte Ausbau eines Wildbachs im Oberstdorfer Rappenalptal - einem Naturschutzgebiet - bleibt mysteriös. Ein Aktenvermerk im Landratsamt Oberallgäu, der unserer Redaktion vorliegt, wirft Fragen auf. Konnte die Alpgenossenschaft dieses Schreiben so interpretieren, dass der Bach tatsächlich ausgebaggert und kanalisiert werden darf?
"Naturschutzfachlich wünschenwert"