Knapp ein Jahr nach Beginn der bundesweiten Bauernproteste hat die Polizei im Allgäu ihre Ermittlungen wegen mutmaßlicher Straftaten beendet. Etwa 50 Anzeigen gingen an die Staatsanwaltschaft, teilte eine Sprecherin des Polizeipräsidium Schwaben Süd/West mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über die weiteren rechtlichen Schritte, also ob es zu einer Anklage kommt oder nicht. Erste Urteile an den Amtsgerichten in Kempten und Kaufbeuren sind bereits ergangen. So müssen ein Landwirt und eine junge Frau wegen der Blockade des Allgäuer Medienzentrums jeweils Geldbußen zahlen.
Bauernproteste mit juristischem Nachspiel - darum geht es
Weitere Fälle dürften in den kommenden Wochen vor Gericht verhandelt werden. „Anzeigen erfolgten beispielsweise wegen Nötigung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung oder des öffentlichen Aufrufs zu Straftaten“, teilte die Polizei-Sprecherin mit. Zu letztgenanntem Tatbestand gehörte beispielsweise das Verfassen, aber auch das Verbreiten von Aufrufen wie „Lasst uns die Autobahn blockieren“ in größeren öffentlichen Chatgruppen oder Social-Media-Kanälen.
Bauernproteste: Zahlreiche Ordnungswidrigkeiten geahndet
Auch zahlreiche Ordnungswidrigkeiten, wie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, seien im Zuge der Bauernproteste geahndet und Bußgeldbescheide ausgestellt worden.
Zum eingangs erwähnten Straftatbestand der Nötigung zähle beispielsweise das Zuparken von anderen Verkehrsteilnehmern, teilte die Sprecherin mit.
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