Es ist ein Fall, wie er sich in ähnlicher Weise immer wieder in den Allgäuer Bergen abspielt. Zwei Wanderer kommen vor Kurzem am Hohen Licht (2652 Meter) bei Oberstdorf vom markierten Weg ab und verlaufen sich bedrohlich. Ein Weiterkommen ist nicht mehr möglich. In ihrer Not wählen sie die 112, also die Nummer der Integrierten Rettungsstelle.
Diese fordert den Rettungshubschrauber Christoph 17 an, dessen Team eng verzahnt mit den Bergwachten im Allgäu Einsätze im alpinen Gelände fliegt. Mit einer Seilwinde können die beiden Männer an Bord des Hubschraubers und somit in Sicherheit gebracht werden. Die Männer atmen erleichtert auf. Was sie in diesem Moment vermutlich noch nicht wissen: Die Kosten für den Einsatz müssen die beiden Alpinisten selbst zahlen.
Wann die Krankenkasse einen Rettungseinsatz zahlt
Denn es gab keine medizinische Notwendigkeit für den Flug. Auf diesen Unterschied macht der Leitende Hubschrauber-Arzt Dr. Marius Forster aufmerksam, der unserer Redaktion den genannten Fall schilderte: „Wenn eine Person umgehend medizinische Hilfe benötigt, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Kosten für notwendige Rettungseinsätze.“
Das gilt zum Beispiel in den Bergen, wenn ein Wanderer einen Herzinfarkt erleidet oder sich den Fuß verstaucht hat. Anders ist die Lage, wenn sich ein kerngesunder Wanderer in den Bergen verlaufen hat und einen Notruf absendet. Dann muss er selbst dafür aufkommen. „Das kommt im Jahr etwa 50 Mal vor“, sagt Forster. Zum Vergleich: Die Christoph-17-Crew flog im Vorjahr etwa 350 Einsatze im alpinen Gelände.
Bergrettung: Deutscher Alpenverein bietet seinen Mitgliedern Zusatzversicherung im Mitgliederbetrag
Ein Einsatz kann teuer werden: Der in Durach (Kreis Oberallgäu) stationierte Rettungshubschrauber wird nach Minuten abgerechnet. „Für eine Rettung aus Bergnot kommen leicht 1000 bis 2000 Euro zusammen“, sagt Forster. Zwangsläufig müssen die Betroffenen den Betrag aber nicht aus eigener Tasche berappen. So bietet der Deutsche Alpenverein (DAV) allen Mitgliedern einen Versicherungsschutz für Such-, Bergungs- und Rettungskosten in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
„Eine alpine Bergnot kann grundsätzlich jedem passieren“, sagt Marius Forster. „Es ist absolut richtig, in einer solchen Situation den Notruf zu wählen. Wir sind Helfer und keine Richter“, beschreibt der Arzt die Einstellung der Crew.
Wer zahlt, wenn die Bergwacht ausrückt? Nicht immer springt die Krankenversicherung ein
Genauso wird es auch bei den Bergwachten im Allgäu gesehen, deren 550 aktive Mitglieder ehrenamtlich oft unter schwierigsten Bedingungen ausrücken. Im Vorjahr zum Beispiel zu 2.743 Einsätzen. „Wir retten jeden, der unsere Hilfe benötigt“, betont Bernd Zehetleitner, Einsatzleiter der Bergwacht Sonthofen. Obwohl sich die bayerischen Bergwachtler unentgeltlich engagieren, fallen Kosten an – beispielsweise für den Unterhalt oder Investitionen in Rettungswachen, Einsatzfahrzeuge und Schutzausrüstungen.

„Wir sind nach dem bayerischen Rettungsdienstgesetz zu einer einheitlichen Abrechnung verpflichtet“, sagt Zehetleitner. In der Regel schlage eine Pauschale von 540 Euro zu Buche. Ähnlich wie beim Christoph 17 gilt auch hier: Wenn jemand verletzt ist oder medizinische Hilfe braucht, dann handelt es sich um einen Notfalleinsatz, der von der Krankenkasse bezahlt wird. Wenn die Geretteten unversehrt sind, müssen sie selbst zahlen oder eine Zusatzversicherung, wie über den DAV, springt ein. Auch die Vermisstensuche wird nicht von der Krankenkasse übernommen.
Rettungseinsatz in Österreich schlägt Wellen
In Österreich hat kürzlich ein Rettungseinsatz für Schlagzeilen gesorgt: Eine siebenköpfige Gruppe mit drei Kindern traute sich den Abstieg von der Mannheimer Hütte in einer Höhe von 2.679 Metern am Brandner Gletscher nicht mehr zu. Die unversehrten Wanderer aus Belgien wurden mit dem Rettungshubschrauber „Libelle“ der Vorarlberger Polizei ins Tal geflogen.
In österreichischen Medien war daraufhin spöttisch vom „Flugtaxi“ die Rede. Ob die Wanderer für den Einsatz zahlen müssen, ist noch offen, teilte ein Polizei-Sprecher mit und verwies auf laufende Ermittlungen. Grundsätzlich richteten sich die Kosten nach der Flugdauer, „hier kann ein Richtwert von 53 Euro pro Flugminute angenommen werden“.
Der Schutz von Leben und Gesundheit stehe an oberster Stelle: „Wenn sich Bergsteiger nicht in der Lage fühlen, aus eigenen Kräften einen Weg zu bewältigen, ist es zielführender, Hilfe zu rufen.“ Eine Bewertung von Rettungseinsätzen werde auch in diesem Fall von der österreichischen Polizei nicht abgegeben.
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