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Betreuungsrecht: Keine Entmündigung dafür mehr Rechte für Erkrankte

Gesetzliche Betreuung

"Längst keine Entmündigung mehr": Wie gesetzliche Betreuer heute arbeiten

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    Gesetzliche Betreuer übernehmen verschiedenste Aufgaben für Betroffene. Sie ordnen allerdings nur an – selbst übernehmen sie keine pflegenden Aufgaben.
    Gesetzliche Betreuer übernehmen verschiedenste Aufgaben für Betroffene. Sie ordnen allerdings nur an – selbst übernehmen sie keine pflegenden Aufgaben. Foto: Tom Weller

    Professor Philipp Prestel von der Kemptener Hochschule erinnert sich an eine Folge der ARD-Krimireihe Tatort, in der es um eine „entmündigte“ Person ging. Der Fall ärgerte ihn damals, zeichnete er doch ein völlig veraltetes Bild eines rechtlichen Betreuers. Heute sei Betreuung „in keiner Weise entmündigend“. Erst recht nicht mehr nach der Reform des Betreuungsrechts, die seit heuer gilt. Dies sei ein wichtiger Schritt gewesen, sagen Prestel und sein Kollege Professor Claus Loos. Dem Thema haben die beiden jetzt eine Fachtagung gewidmet, die mit über 270 Anmeldungen auf reges Interesse gestoßen ist.

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