Professor Philipp Prestel von der Kemptener Hochschule erinnert sich an eine Folge der ARD-Krimireihe Tatort, in der es um eine „entmündigte“ Person ging. Der Fall ärgerte ihn damals, zeichnete er doch ein völlig veraltetes Bild eines rechtlichen Betreuers. Heute sei Betreuung „in keiner Weise entmündigend“. Erst recht nicht mehr nach der Reform des Betreuungsrechts, die seit heuer gilt. Dies sei ein wichtiger Schritt gewesen, sagen Prestel und sein Kollege Professor Claus Loos. Dem Thema haben die beiden jetzt eine Fachtagung gewidmet, die mit über 270 Anmeldungen auf reges Interesse gestoßen ist.
Gesetzliche Betreuung