Alkohol am Steuer: Es passiert zu jeder Tages- und Nachtzeit. Die Polizei im Allgäu zieht bei ihren Kontrollen immer wieder alkoholisierte Autofahrer aus dem Verkehr. Aktuell kann dies zum Beispiel rund um die Weihnachtsmärte im Allgäu passieren.
Teils fallen aber auch Radler oder E-Scooter-Fahrer mit hohen Promillewerten auf, sagt Polizeisprecher Holger Stabik. „Schlimme Unfälle können die Folgen sein. Wir kennen hier kein Pardon.“
Diese Promillegrenzen gelten:
- 0,0 Promille: Diese Grenze gilt für Fahranfänger während der Probezeit. Wer dagegen verstößt (0,1-0,49 Promille), dem drohen 150 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.
- Mit 0,5 bis 1,09 Promille am Steuer eines Kraftfahrzeugs = Ordnungswidrigkeit. Mögliche Folge: Bußgeld und einmonatiges Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille am Steuer eines Kraftfahrzeugs = Straftat. Mögliche Folge: Fahrerlaubnisentzug von mindestens sechs Monaten.
- Mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs = Straftat. Mögliche Folge: Fahrerlaubnisentzug, Geldstrafe, zwei Punkte in Flensburg sowie Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
- Generell gilt: Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen am Steuer oder Fahrradlenker unterwegs: = Straftat. Mögliche Folge: Fahrerlaubnisentzug für mindestens sechs Monate.
Je nach Promillewert müssen alkoholisierte Autofahrer mit Fahrverbot oder dem Verlust des Führerscheins rechnen. Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen können die Folge einer Trunkenheitsfahrt sein. Im vergangenen Jahr hat die Polizei im Bereich des Präsidiums Schwaben/Südwest allein 1500 Anzeigen gegen stark alkoholisierte Autofahrer (ab 1,1 Promille) erteilt. 300 davon hatten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar Unfälle verursacht.
Darüber hinaus wurden tausende von Ordnungswidrigkeiten von alkoholisierten Autofahrern registriert, die beispielsweise mit 0,5 bis 1,09 Promille unterwegs waren. Bayernweit wurde im Vorjahr gegen 18.000 alkoholisierte Autofahrer ein Fahrverbot verhängt.
Jugendliche, die betrunken Rad fahren, müssen mit diesen Strafen rechnen
Was viele nicht wissen: Für Jugendliche, die betrunken Rad oder E-Scooter fahren, kann das Konsequenzen haben. Die Führerscheinstelle wird von der Polizei über den Vorfall informiert. „Bei schweren Verstößen oder Trunkenheitsfahrten können Jugendliche bereits Punkte in Flensburg bekommen“, sagt Stabik. Wenn die Jugendlichen später den Führerschein machen wollen, kann zum Beispiel eine Medizinische-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
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Wird einem Erwachsenen wegen Alkohol am Steuer ein Fahrverbot erteilt, darf er zwar weiter Fahrrad fahren. Gestrichen sind für ihn jedoch beispielsweise die Nutzung eines E-Scooters oder eines S-Pedelecs, das immerhin 45 km/h fahren kann. Sollte er mit seinem „normalen“ Rad weitere Ordnungswidrigkeiten begehen, beispielsweise zum wiederholten Mal über eine rote Ampel fahren, kann die Bußgeldstelle ein weiteres Fahrverbot anordnen.
Wem die Fahrerlaubnis von einem Gericht oder einer Behörde entzogen wurde, muss einen neuen Führerschein übrigens schriftlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) beantragen. „Den alten Führerschein gibt es nicht wieder“, stellt Stabik einen weit verbreiteten Irrtum klar. Wer sich diesen Ärger ersparen und vor allem sich und andere nicht gefährden will, der lässt bei Alkoholkonsum am besten gleich die Finger vom Steuer und steigt auf Bus, Bahn, oder Taxi um.