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Neuschwanstein-Mord im Allgäu: Presserat rügt Bild-Zeitung

Medien

Presserat rügt "Bild" wegen der Berichterstattung über den Neuschwanstein-Mord

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    Der Mord an einer jungen Frau nahe Schloss Neuschwanstein 2023 machte bundesweit Schlagzeilen. Für die "Bild"-Zeitung hat ihre Berichterstattung über das Verbrechen jetzt ein Nachspiel.
    Der Mord an einer jungen Frau nahe Schloss Neuschwanstein 2023 machte bundesweit Schlagzeilen. Für die "Bild"-Zeitung hat ihre Berichterstattung über das Verbrechen jetzt ein Nachspiel. Foto: Benedikt Siegert (Archiv)

    Der Deutsche Presserat hat die Bild-Zeitung wegen ihrer Berichterstattung im sogenannten Neuschwanstein-Mord gerügt. Am 14. Juni 2023 hatte ein US-Amerikaner nahe Schloss Neuschwanstein zwei Touristinnen überfallen. Eine der Frauen stieß er einen Abhang hinunter. Dann drosselte er die zweite Frau, eine 21-Jährige, bis zur Bewusstlosigkeit, ehe er sie vergewaltigte. Die Tat filmte er, wurde aber von Zeugen gestört und stieß das Opfer ebenfalls den Abhang hinunter. Die junge Frau starb.

    Die Bild-Zeitung berichtete online über den Prozess gegen den Täter. In einem Artikel mit der Überschrift „Neuschwanstein-Killer gibt seinen Opfern die Schuld“ zeigte die Redaktion ein unverpixeltes Porträtbild der getöteten Frau. Das rügte der Presserat als Verstoß gegen die medienethischen Grundsätze. Nach den Regeln des Pressekodex hätte die Redaktion die Angehörigen des Opfers um Erlaubnis bitten müssen, bevor sie das Foto der Getöteten veröffentlichte.

    Neuschwanstein-Mord: Täter zu lebenslanger Haft verurteilt

    Der 31-jährige Täter war im März vom Schwurgericht Kempten wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, sodass eine Haftentlassung nach 15 Jahren nicht möglich ist.

    Der Deutsche Presserat ist das Selbstkontrollorgan der deutschen Print- und Online-Medien und befasst sich unter anderem mit Beschwerden von Leserinnen und Lesern über die Berichterstattung. Dabei prüft das Gremium, ob Redaktionen in ihrer Berichterstattung den Pressekodex einhalten, also die medienethischen Regeln, die sich die Medien in Deutschland selbst gegeben haben.

    Im Fall besonders schwerer Verstöße gegen den Pressekodex kann der Presserat - wie im vorliegenden Fall - eine öffentliche Rüge aussprechen. Der betroffenen Redaktion wird also öffentlich "bescheinigt", dass sie gegen die medienethischen Grundsätze der Branche verstoßen hat.

    Trtansparenzhinweis: Der Autor ist Mitglied des Deutschen Presserats. An der vorliegenden Entscheidung war er nicht beteiligt.

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