- Vom Rückruf betroffen ist die „Zötler Russ’n Halbe“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02.01.2021
- Gesundheitsgefahr besteht nicht, wenn man das Bier trinkt
- Vorsicht: in den betroffenen Flaschen könnte durch Nachgärung zusätzlicher Druck sein, was zum Bersten führen könnte
Wie die Brauerei Zötler am Donnerstag mitteilt, sei das Problem bei internen Qualitätsprüfungen aufgefallen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei bei der Produktionscharge „Zötler Russ’n Halbe“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02.01.2021 in den Flaschen noch vitale Hefezellen enthalten sind. "Es besteht die Möglichkeit der Nachgärung, was dazu führen kann, dass sich in der Flasche ein zusätzlicher Druck aufbaut, dem die Flaschen gegebenenfalls nicht standhalten", heißt es weiter. Die Flaschen könnten bersten und so zu Verletzungen führen.