Waal

Mann zeigt Hitlergruß bei AfD-Mahnwache im Allgäu

Die Verwendung des Hitlergrußes ist nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verboten. Unser Bild zeigt die Gegendemonstration, die laut Polizei deutlich größer ausfiel.

Die Verwendung des Hitlergrußes ist nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verboten. Unser Bild zeigt die Gegendemonstration, die laut Polizei deutlich größer ausfiel.

Bild: Karin Hehl

Die Verwendung des Hitlergrußes ist nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verboten. Unser Bild zeigt die Gegendemonstration, die laut Polizei deutlich größer ausfiel.

Bild: Karin Hehl

Aufgeladene Stimmung bei Kundgebung und Gegendemo in Waal: Bei der Mahnwache, die von der AfD organisiert war, zeigt ein Mann den Hitlergruß.
27.11.2022 | Stand: 19:06 Uhr

Bei einer von AfD-Vertretern angemeldeten „Mahnwache“ im Ostallgäuer Waal hat am Samstag ein Teilnehmer den Hitlergruß gezeigt. Die Polizei ermittelt gegen den 35-Jährigen aus dem Raum Waal.

Die Kundgebung gegen die Errichtung von Asylbewerberunterkünften hatten Wolfgang Dröse, Stadtrat in Buchloe und stellvertretender Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Ostallgäu/Kaufbeuren sowie der AfD-Kreisrat Andreas Haufe aus Biessenhofen angemeldet. AfD-Bezirksvorsitzender Christoph Maier nahm teil. Eine Gegenversammlung lief unter dem Titel „Schützt das Asylrecht – keine Fremdenfeindlichkeit in Waal“.

AfD-Mahnwache in Waal bei Buchloe: Mann zeigt Hitlergruß

Zu den Versammlungen kamen laut Polizei insgesamt 150 Personen, wobei die Gegendemo deutlich größer war. Einsatzkräfte aus Buchloe und Kempten trennten die beiden Lager während des „emotional sehr aufgeladenen“ Geschehens voneinander.

AfD-Mann Dröse gibt die Teilnehmerzahl seiner Versammlung mit „in der Spitze über 30“ an. Die Polizei bestätigte gegenüber unserer Redaktion, dass der 35-Jährige eindeutig dieser Gruppe zuzuordnen sei. Er habe sich, nachdem er den Hitlergruß gezeigt hatte, entschuldigt. Mit einer Strafanzeige muss er trotzdem rechnen.

Deutlich größere Gegendemonstration - AfD-Veranstalter distanziert sich von Verdächtigem

Veranstalter Dröse distanziert sich: „Das geht ja gar nicht.“ Er habe nach der Versammlung von dem Vorfall erfahren. Der Tatverdächtige sei kein AfD-Mitglied und „uns völlig unbekannt“, sagt Dröse: „Wir wollen ihn auch nie wieder bei uns sehen“. Womöglich habe der Mann „unsere Versammlung diskreditieren“ wollen. Die Verwendung des Hitlergrußes ist nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verboten.