Die Verwendung des Hitlergrußes ist nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) verboten. Unser Bild zeigt die Gegendemonstration, die laut Polizei deutlich größer ausfiel.Foto: Karin Hehl
Bei einer von AfD-Vertretern angemeldeten „Mahnwache“ im Ostallgäuer Waal hat am Samstag ein Teilnehmer den Hitlergruß gezeigt. Die Polizei ermittelt gegen den 35-Jährigen aus dem Raum Waal.