Rund 43.000 Euro spült die Hundesteuer jährlich in die Kasse der Stadt Buchloe. Grundlage zur Erhebung der Steuer ist eine entsprechende „Hundesteuersatzung“. Und genau die soll nun in Teilbereichen überarbeitet und einer Mustersatzung der Landesregierung angepasst werden. Eine Stunde lang brauchten die Mitglieder des Hauptausschusses, um sich auf entsprechende Formulierungen der einzelnen Paragrafen zu einigen. Doch erst der Stadtrat entscheidet endgültig über die entsprechenden Änderungen.
Hundesteuer in Buchloe