Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen anrichten. Daher wurde ein 21-Jähriger nun wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er an Silvester Feuerwekrskörper in eine Menschengruppe geworfen hatte.
Bild: Picture Alliance
Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen anrichten. Daher wurde ein 21-Jähriger nun wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er an Silvester Feuerwekrskörper in eine Menschengruppe geworfen hatte.
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Ein junger Mann aus dem Landkreis Landsberg hat in der Silvesternacht 2019/20 in Honsolgen im Ostallgäu Böller und Feuerwerkskörper in eine Gruppe geworfen und dabei mehrere Personen verletzt. Jetzt musste er sich dafür vor dem Jugendschöffengericht in Landsberg wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Und mit einem Geständnis tat sich der 21-Jährige zunächst sehr schwer.
Der Angeklagte hatte wohl gehofft, dass er nicht eindeutig erkannt worden ist. Denn er befand sich in einer zehnköpfigen Gruppe, in der eifrig geböllert wurde. Ein Teil der Böller und Raketen explodierte auf einem Nachbargrundstück, auf dem sich ein Ehepaar mit zwei Kindern aufhielt. Der 40 Jahre alte Vater, einer der beiden Zeugen vor Gericht, forderte den vermeintlichen Schützen auf, die Knallerei zu lassen. Auf dem Rückweg trafen ihn Böller an Arm, Brust, Kopf und Rücken und verletzten ihn leicht. Den Angeklagten als Werfer hatte ein 34-Jähriger identifiziert, vor dessen Füßen ein anderer Böller explodiert war. Auch er wurde leicht verletzt.
Dem mit drei Vorstrafen belasteten Angeklagten hielt die Staatsanwaltschaft vor, dass er mehrere Böller und Feuerwerkskörper in eine größere Menschengruppe geworfen haben soll. Dadurch seien mehrere Personen leicht verletzt worden. Dass er gezielt geschossen und geböllert haben soll, davon wurde in der Verhandlung Abstand genommen. Zu dem Fall hatte das Gericht zwölf Zeugen geladen. Zu Wort kamen aber lediglich die beiden Geschädigten. Die anderen wurden nicht mehr gebraucht, nachdem Verteidigerin Anne Becker um ein Rechtsgespräch gebeten hatte. Es endete damit, dass die Vorsitzende Richterin Sabine Grub dem Angeklagten bei einem Geständnis ein Urteil in Aussicht stellte, das zwischen einem Jahr und acht Monaten und zwei Jahren liegen würde – auf Bewährung für drei Jahre.
Die acht Monate Jugendstrafe, die der junge Mann Mitte November 2019 für eine vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit einer Sachbeschädigung erhalten hatte, würde sie in das Urteil einbeziehen, sagte Grub. An Auflagen und Weisungen käme Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro an den 40-jährigen Geschädigten und weitere 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung hinzu. Außerdem werde dem jetzt 21-Jährigen ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.
Mit diesem Vorschlag waren der Angeklagte, die Verteidigerin und Staatsanwältin Julia Ehlert einverstanden. „Es handelt sich um eine gefährliche Körperverletzung, denn Feuerwerkskörper sind ein gefährliches Werkzeug“, sagte Amtsrichterin Sabine Grub in der Urteilsbegründung. Sie wisse, dass dieses Verfahren den Angeklagten sehr beeindruckt habe. Und sie gehe davon aus, dass er sein erklärtes Ziel, eines Tages ein Kleingewerbe aufzubauen, auch in die Tat umsetzen werde. Hoffnung mache ihr, dass der Angeklagte seit über einem Jahr nichts mehr angestellt habe und zu allen Terminen bei seiner Bewährungshelferin erschienen sei.
Sabine Grub und die beiden ehrenamtlichen Schöffen beließen es daher bei einer Bewährung. Angewandt wurde das Jugendstrafrecht.