Die Eisenbahnüberführung „Oberer Tänneleweg“ ist in einem schlechten Zustand und soll zurückgebaut werden.
Bild: Rainer Plieninger
Die Eisenbahnüberführung „Oberer Tänneleweg“ ist in einem schlechten Zustand und soll zurückgebaut werden.
Bild: Rainer Plieninger
Die marode Eisenbahnbrücke „Oberer Tänneleweg“ beschäftigte den Jengener Gemeinderat bereits 2021. Damals wurde entschieden, die Überführung ersatzlos zurückzubauen. Da die Deutsche Bahn nun entgegen der Erwartung nicht die Hälfte der Kosten übernimmt, stand die Zukunft der Brücke abermals zur Debatte.
Das Ingenieurbüro Schütz schätzt, dass Rückbaukosten in Höhe von 280.000 Euro auf die Gemeinde zukommen. Um diesen Betrag zu senken, wurden in der Sitzung zwei Varianten vorgestellt.
Die erste Option ist die Nutzungsänderung als Fahrrad- und Gehweg-Brücke. Dadurch wäre der Rückbau der Fundamente vorerst nicht notwendig. Dieses Vorhaben könnte von der Regierung von Schwaben gefördert werden. Um bis zu 60 Prozent an Zuwendungen zu erhalten, müsste die geplante Brücke jedoch in einem überörtlichen und öffentlich gewidmeten Radwegenetz integriert sein. Da diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, sei in absehbarer Zeit nicht mit einer Förderung zu rechnen.
Als zweite Variante wurde der ersatzloser Rückbau des Brückenüberbaus mit einer Kreuzungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Bahn vorgestellt. Das Brückenfundament, welches unterhalb des Gleisbaus liegt, wird erst im Rahmen einer Streckensanierung (geplant 2029) entfernt.
Auf Vorschlag des Ingenieurbüros könnte mit einer Entschädigungsleistung von 35.000 bis 50.000 Euro eine Vereinbarung ausgehandelt werden, bei der sich die Gemeinde von allen Folgekosten freistellen könnte. Sollte diese nicht zustande kommen, müsste die Gemeinde die Fundamente 2029 selbst entfernen. Nach Rücksprache mit der Regierung könnte für diesen Rückbau eine Zuwendung von 50 Prozent in Aussicht gestellt werden. Mit Förderung würden sich die Kosten schätzungsweise auf 108.000 Euro belaufen.
Die VG Buchloe empfiehlt dem Gemeinderat die zweite Option. Dafür stimmte der Rat mit einer Gegenstimme. Die Haushaltsmittel für Bau und Baunebenkosten sind im Haushalt 2023-2024 anzumelden und bereitzustellen.
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