Demo gegen B12-Ausbau abgesagt

Landratsamt Ostallgäu hat entschieden: Keine Raddemo auf der B 12 zwischen Jengen und Germaringen

Eine geplante Fahrraddemo auf der B12 hat das Landratsamt Ostallgäu abgesagt. Die Fahrbahn steht dafür nicht zur Verfügung.

Eine geplante Fahrraddemo auf der B12 hat das Landratsamt Ostallgäu abgesagt. Die Fahrbahn steht dafür nicht zur Verfügung.

Bild: Claudia Goetting

Eine geplante Fahrraddemo auf der B12 hat das Landratsamt Ostallgäu abgesagt. Die Fahrbahn steht dafür nicht zur Verfügung.

Bild: Claudia Goetting

Das Ostallgäuer Landratsamt hat die geplante Fahrraddemo gegen den B12-Ausbau untersagt. Die Bürgerinitiative lehnt den Alternativvorschlag des Landratsamts ab.
14.07.2021 | Stand: 12:28 Uhr

Die von der Bürgerinitiative „B 12-Ausbau – so nicht!“ am Sonntag, 18. Juli, geplante Fahrraddemo findet nicht statt. Vorgesehen war, am Vormittag auf der Bundesstraße im Abschnitt zwischen Jengen und Germaringen zu radeln, um gegen den geplanten Ausbau der B 12 auf Autobahnbreite von 28 Meter zu demonstrieren. Das Landratsamt hat untersagt, dass die B 12 für die Aktion genutzt werden darf.

„Die Versammlung wurde mit den üblichen Auflagen genehmigt und darf als Radfahrdemonstration von Lindenberg bis Germaringen stattfinden, allerdings aus Verkehrssicherheitsgründen nicht auf der B12, sondern auf Nebenstrecken mit Bezug zur B 12“, teilt Thomas Brandl vom Landratsamt in Marktoberdorf auf Anfrage mit. Dabei habe eine Abwägung stattgefunden zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit, „dessen Bedeutung für die öffentliche Meinungsbildung seitens des Landratsamts sehr hoch eingestuft wird“.

Entscheidung gegen Radddemo auf der B12: In der Kürze der Zeit mache es keinen Sinn, rechtlich dagegen vorzugehen

„Die Demo war nie neben der B 12 geplant – und die vom Landratsamt vorgeschlagene Alternative kommt für uns nicht in Frage“, sagt Thomas Reichart, Vorstandsmitglied des Bund Naturschutz Kaufbeuren-Ostallgäu und Mitglied in der Bürgerinitiative (BI). Der Antrag sei bereits am 17. Mai gestellt worden, der Bescheid erst am Dienstag, 13. Juli, eingegangen. In der Kürze der Zeit mache es laut Reichart keinen Sinn, rechtlich dagegen vorzugehen, obwohl die BI überzeugt sei, vor Gericht einen Erfolg erzielen zu können. „Die Veranstaltung ist aber nicht ersatzlos gestrichen. Wir sprechen über die Entscheidung, beraten das weitere Vorgehen und planen weitere Aktionen“, kündigt Reichart an.

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