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Bürgerbegehren könnte unzulässig sein

Lindau

Bürgerbegehren könnte unzulässig sein

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    „Es deutet vieles darauf hin, dass es unzulässig ist“, sagt Lindaus Rechtsdirektorin Tanja Bohnert über das Bürgerbegehren gegen die Lindauer Gartenschau, das Geschäftsleute gestartet haben(wir berichteten).Die Arbeiten für das Projekt haben bereits begonnen. Bei einer Absage entstünde ein erheblicher finanzieller Schaden. „Wir verlieren in jedem Fall 2,56 Millionen Euro Fördergeld“, sagt der Lindauer Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker.

    Die Einschätzung, dass das Bürgerbegehren unzulässig sein könnte, sei ihnen bekannt gewesen, sagt Mitinitiator Ulrich Wiedemann. Fast 700 Bürger hätten bereits gegen die Gartenschau unterschrieben. Bis Ende Januar sollen es 2000 sein. Es sei absehbar, dass der Stadtrat das Begehren ablehnen werde, sagt Wiedemann. „Und dann gehen wir vor Gericht.“ Wiedemann erhofft sich einen Baustopp.

    Das Bürgerbegehren ist für SPD-Stadtrat Uwe Birk „eine reine Frustaktion“, weil es am Lindauer Karl-Bever-Platz kein Parkhaus geben wird. Es war aus Sicht der Geschäftsleute eine Grundlage für die Gartenschau. „Der immaterielle Schaden ist schon jetzt spürbar“, sagt Ecker. Sein Fazit: „Das Bürgerbegehren ist unzulässig und gemeinwohlschädlich.“

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