Der Bund Naturschutz (BN) geht erneut gerichtlich gegen das Landratsamtes Oberallgäu vor. Es geht um eine Allgemeinverfügung, die von der Behörde überarbeitet worden ist. Die Verfügung, die seit Mittwoch in Kraft ist, erlaubt es, Biber in einem Bereich von 30 Metern rund um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie Schienenwegen abzuschießen (wir berichteten).
Landratsamt hatte neue Genehmigung erlassen
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