Der Bund Naturschutz (BN) geht erneut gerichtlich gegen das Landratsamtes Oberallgäu vor. Es geht um eine Allgemeinverfügung, die von der Behörde überarbeitet worden ist. Die Verfügung, die seit Mittwoch in Kraft ist, erlaubt es, Biber in einem Bereich von 30 Metern rund um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie Schienenwegen abzuschießen (wir berichteten).
Biber-Abschuss Oberallgäu: Bund Naturschutz sieht rechtliche Probleme
Der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe kritisiert: „Die neue Verordnung ist nahezu identisch zur alten und damit weiterhin sachlich nicht sinnvoll und rechtlich nicht haltbar. Bei streng geschützten Arten schreibt das Gesetz vor, dass vor einer pauschalen Abschussgenehmigung alle Alternativen geprüft werden müssen. Das ist hier nicht geschehen!“ Es gebe bessere Schutzmaßnahmen als den Abschuss, zum Beispiel Drahtgeflechte, die verhindern sollen, das Biber in die Höhlen kommen. Ein Abschuss bringe wenig, die Biberreviere würden in der Regel sofort „wieder besetzt werden“, so Geilhufe.
Verordnung des Landratsamts bereits im November gestoppt
Eine vorherige Verordnung war bereits am 8. November 2024 durch einen Eilantrag des BN gestoppt worden. Das Gericht beanstandete damals einen Formfehler. Das Landratsamt suchte daraufhin Gespräche mit elf anerkannten Naturschutzvereinigungen und holte deren Beteiligung an der Allgemeinverfügung nach. Das Landratsamt habe die Stellungnahmen „sorgfältig geprüft“ und die bisherige Allgemeinverfügung daraufhin angepasst, hieß es Anfang dieser Woche.
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