Husten, Halsschmerzen, Heiserkeit - mitunter Fieber oder auch der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns. Im Allgäu beginnt jetzt nicht nur die Erkältungszeit. Auch das Coronavirus breitet sich wieder aus. Darauf weisen . Auch müssen wieder mehr Menschen wegen Covid-19 auf Intensivstationen behandelt werden.
Doch zahlreiche die Corona-Schutzmaßnahmen sind längst ausgelaufen. Muss noch Maske getragen werden? Und wie müssen - oder sollten - sich Corona-Infizierte verhalten?
So sollte man sich generell bei einer Corona-Infektion verhalten:
"Wer Symptome (
) hat und krank ist, bleibt daheim, um andere nicht anzustecken", informierte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bereits im Sommer. Die Selbstisolation ist freiwillig. Dann sollte ein Abstand von 1,5 Metern zu beispielsweise Mitbewohnern gehalten werden, ebenso empfiehlt sich bei Begegnungen das Tragen einer Maske.Ist der Besuch beim Arzt trotz Corona-Infektion erlaubt?
Seit dem 1. April ist es nach Angaben der Bundesregierung nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Die telefonische Krankschreibung soll zwar wiederkommen - aber mutmaßlich erst Anfang 2024. Wer Corona-positiv ist und eine Behandlung oder Krankschreibung vom Arzt benötigt, geht also persönlich dort hin. Zwar entfällt grundsätzlich die Maskenpflicht, zahlreiche Arztpraxen schreiben aber das Tragen einer Maske in ihrer Hausordnung vor.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt, im Fall von Symptomen zunächst bei dem Hausarzt oder der Hausärztin anzurufen. Beim Anruf sollte darauf hingewiesen werden, dass man einen positiven Corona-Test hat. Gegebenenfalls könne auch der Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116 117) und im Notfall auch der Notarzt gerufen werden.

Darf ich mit Corona zur Arbeit gehen?
Isolierung und Quarantänepflicht sind Geschichte. Besteht eine symptomfreie Corona-Infektion, muss der Arbeitnehmer und die Arbeitnehmerin dennoch zur Arbeit. Denn die "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung" ist ausgelaufen - sie sollte Arbeitnehmerinnen und -nehmer vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz schützen.
Das Ministerium empfiehlt positiv getesteten Personen zudem weiterhin, sich freiwillig in Selbstisolation zu begeben. Dabei sollte der beruflichen Tätigkeit, soweit es möglich ist, von der eigenen Wohnung aus nachgegangen werden. Unnötige Kontakte zu anderen Personen sollten vermieden werden. Ebenso sollte man auch keine öffentlichen Veranstaltungen und Restaurants besuchen.
Und was ist mit erkrankten Schulkindern?
Auch für Schulkinder gilt: "Wer krank ist, bleibt zuhause," informiert das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Zudem sollte bei leichten Symptomen ein Schnelltest vor der Schule gemacht werden. Ist ein Kind symptomfrei, darf es aber auch trotz Corona-Infektion zur Schule gehen.

Gibt es noch eine Maskenpflicht?
Nein, weder in Bus und Bahn, noch in Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen Menschen eine Maske tragen. Dennoch können medizinische und pflegerische Einrichtungen eine Maskenpflicht per Hausrecht anordnen. Außerdem darf jede und jeder freiwillig weiterhin eine Maske tragen. Das empfiehlt aktuell auch der Chefarzt der München Klinik Schwabing Clemens Wendtner bei unseren Kollegen von augsburger-allgemeine.de.
Kann ich noch Corona-Tests machen lassen?
Schon seit dem 1. März haben Menschen keinen Anspruch mehr auf kostenlose Schnell- oder PCR-Tests. Dennoch bieten Apotheken vereinzelt noch kostenpflichtige Tests an. Ansonsten können die Schnelltests beispielsweise in der Drogerie erworben werden. Kostenpunkt pro Test: Rund 1,50 Euro.
Was bringt die Corona-Warnapp seit dem 1. Juni 2023 noch?
Mehr als 48 Millionen mal wurde sie runtergeladen: Im Mai wurde die Corona-Warn-App in den "Schlafmodus" versetzt. Das bedeutet, dass die App im Prinzip deaktiviert wird. Mögliche Risikobegegnungen wurden schon seit Ende April nicht mehr aufgezeichnet. In der App gibt es noch einen Link zum Pandemieradar. Außerdem zeigt die App noch Impfzertifikate an.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) empfiehlt, die App trotzdem nicht zu löschen. Er schließt ein Comeback der App nicht aus: "Es kann sehr gut sein, dass wir sie für Covid wieder nutzen müssen. Es kann aber auch sein, dass wir sie weiterentwickeln für andere Infektionskrankheiten."