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Corona-Regeln-Österreich aktuell für Ausflug und Einreise

Mal schnell über die Grenze?

Lockerungen? Ja, aber... Was jetzt vor einem Ausflug nach Österreich wichtig ist

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    Wer einen Ausflug nach Österreich machen möchte, muss einige Regeln beachten.
    Wer einen Ausflug nach Österreich machen möchte, muss einige Regeln beachten. Foto: Christian Charisius, dpa (Symbolbild)

    So nah und doch so fern: Aus dem Allgäu nach Österreich zu gelangen, war in den vergangenen Monaten nicht immer einfach. Welche Regeln derzeit gelten:

    • Einreise: Touristische Reisen nach Österreich sind möglich. Wer möchte, kann dort wandern, radeln oder baden. Bei der Einreise gilt die 3-G-Regel: Besucher müssen entweder getestet, geimpft oder genesen sein. Ein PCR-Test darf nach Angaben des offiziellen österreichischen Tourismusportals nicht älter als 72 Stunden sein, bei einem Schnelltest sind es 48 Stunden. Selbsttests zählen nur, sofern sie digital erfasst wurden und maximal 24 Stunden alt sind.

      Aktuell benötigen Kinder ab zehn Jahren einen Test, ab 1. Juli wird das Alter auf zwölf Jahre angehoben. Eine Impfung gilt ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für drei Monate, nach der zweiten Teilimpfung verlängert sich die Gültigkeit um weitere sechs Monate. Bei Impfstoffen, die nur eine Impfung erfordern, gilt diese ab dem 22. Tag für neun Monate. Eine überstandene Corona-Infektion berechtigt ab der Genesung für sechs Monate zur Einreise.

      Ab Donnerstag wird auch das digitale Covid-Zertifikat der EU, der grüne Pass, akzeptiert. Touristen, die die 3-G-Vorgabe erfüllen, müssen sich vor der Einreise aus Deutschland nicht registrieren. Wer nach einem Ausflug oder Urlaub in Österreich zurück ins Allgäu kommt, muss aktuell keine Vorschriften beachten. (Lesen Sie auch: Wie die Polizei Wildparker in die Schranken weisen will)
    • Gastronomie und Hotels: Besucher, die in einem Restaurant essen gehen oder in einem Hotel übernachten möchten, müssen ebenfalls einen Nachweis über einen Test, eine Impfung oder eine Genesung erbringen, den sogenannten Eintrittstest. Dieser kommt beispielsweise auch bei körpernahen Dienstleistungen, bei Konzerten, im Theater und in Freibädern zum Einsatz.

      Ab dem 1. Juli stehen in Österreich allerdings einige Lockerungen an: In der Gastronomie und in Hotels entfällt die Maskenpflicht, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Museen und im Handel reichen Stoffmasken. Außerdem gibt es ab Donnerstag keine Sperrstunde mehr. Das heißt: Die Nachtgastronomie kann wieder öffnen. Bei Veranstaltungen fallen zudem die Kapazitätsbeschränkungen weg.
    • Durchreise: Reine Durchreisen sind ohne Registrierung und 3-G-Regel möglich. Erlaubt sind nur dringende Stopps, beispielsweise zum Tanken.

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