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Corona-Strafen im Allgäu: „Auch gegen einen Zehnjährigen wird ein Bußgeld verhängt“

Landratsämter legen Bußgeld fest

Corona-Strafen im Allgäu: „Auch gegen einen Zehnjährigen wird ein Bußgeld verhängt“

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    Wegen der Corona-Beschränkungen fehlt vor allem Kindern und Jugendlichen der persönliche Kontakt zu Freunden. Wenn sie gegen die Regeln verstoßen, haben Teenager bei einigen Allgäuer Landratsämtern ein genauso hohes Bußgeld wie Erwachsene zu zahlen.
    Wegen der Corona-Beschränkungen fehlt vor allem Kindern und Jugendlichen der persönliche Kontakt zu Freunden. Wenn sie gegen die Regeln verstoßen, haben Teenager bei einigen Allgäuer Landratsämtern ein genauso hohes Bußgeld wie Erwachsene zu zahlen. Foto: Sebastian Kahnert/dpa (Symbolbild)

    In der Corona-Krise genießen Jugendliche bei manchen Allgäuer Landratsämtern keinen Welpenschutz. Wer gegen die Beschränkungen verstößt und dabei erwischt wird, muss ordentlich zahlen – sogar als unter 18-Jähriger. „Auch gegen einen Zehnjährigen wird ein Bußgeld verhängt“, heißt es aus dem Landratsamt Lindau. Stellvertretend müssen dieses dann die Eltern bezahlen. Bei der Mehrzahl der Allgäuer Landratsämter hingegen muss man bei einem Corona-Verstoß erst ab 14 Jahren mit einer Geldbuße rechnen. Auch was die Höhe des Bußgeldes betrifft, entscheiden die Zuständigen in den Landratsämtern teils völlig unterschiedlich.

    Wer entscheidet über das Bußgeld bei einem Corona-Verstoß im Allgäu?

    „Die Polizeidienststelle nimmt den Corona-Verstoß auf und meldet diesen dem entsprechenden Landratsamt“, sagt Dominic Geißler, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West. Als Verfolgungsbehörde ist es dann die Aufgabe der Landratsämter, ein Bußgeld festzulegen. Richtlinie hierfür soll laut Geißler der Corona-Bußgeldkatalog für Bayern sein, allerdings dürfen die Landratsämter von diesem abweichen. „Die Aufgabe der Landratsämter ist es, den Bußgeldrahmen richtig anzuwenden“, teilt Andreas Kaenders vom Landratsamt Oberallgäu mit. Bei jedem einzelnen Verstoß wird geprüft, welche Bußgeldhöhe angemessen ist. Der zuständige Sachbearbeiter entscheidet dann „im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens.“

    Ab welchem Alter wird man mit einem Corona-Bußgeld belangt?

    Grundsätzlich fallen die Bußgelder bei Corona-Verstößen für Teenager nicht geringer aus als für Erwachsene. Bei den Landratsämtern Oberallgäu, Unterallgäu, Ostallgäu sowie bei der Stadt Kaufbeuren und Kempten werden Bußgelder erst verhängt, wenn die betroffene Person 14 Jahre oder älter ist. Der jüngste „Regelbrecher“, der beim Landratsamt Oberallgäu gemeldet wurde, ist 13 Jahre alt. Er hatte deshalb Glück und musste kein Bußgeld bezahlen. Anders wäre das wohl im Landkreis Lindau für ihn ausgegangen: Der Teenager hätte dort für seinen Verstoß zahlen müssen – oder besser gesagt seine Eltern. „Die Bescheide werden an Teenager ab dem 14. Lebensjahr erlassen, bei jüngeren ergeht der Bescheid direkt an die Erziehungsberechtigten als Adressat“, sagt Angela Wolf vom Landratsamt Lindau.

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    Wie hoch fallen die Corona-Bußgelder für Jugendliche im Allgäu aus?

    „Es wird nach dem zum Tatzeitpunkt maßgeblichen Corona-Bußgeldkatalog für Bayern verfahren“, sagt Peter Igel, Leiter des Bürgermeisterbüros der Stadt Kaufbeuren. Ähnliches teilen auch die Zuständigen der Landratsämter Oberallgäu, Unterallgäu, Ostallgäu und Lindau sowie der Stadt Kempten mit. Ob der Verstoß gegen die Corona-Auflagen von einem Jugendlichen oder einem Erwachsenen begangen wurde, macht beim Landratsamt Unterallgäu keinen Unterschied. Wer 14 Jahre oder älter ist, muss bei einem Einzelverstoß 150 Euro zahlen. Dieser gilt, wenn ein „Aufent­halt im öffent­lichen Raum mit anderen als den zuge­lassenen Perso­nen“ festgestellt wurde. Bei einem Gruppenverstoß ab drei Menschen, die sich unerlaubterweise treffen, wird im Unterallgäu sogar ein Bußgeld von 500 Euro pro Person fällig, sagt Eva Büchele, Mitarbeiterin der Pressestelle.

    Bei der Stadt Kaufbeuren sieht das anders aus: „In der Regel wird zum Tatzeitpunkt für Erwachsene eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro festgesetzt.“ Als erwachsen gilt man bei der Stadt ab 18 Jahren. „Bei Jugendlichen wird je nach Einzelfall eine geringere Geldbuße festgesetzt.“

    Beim Landratsamt Lindau gilt man bis 21 Jahre als Jugendlicher, doch an der Höhe des Bußgeldes ändert das nichts. Dort zahlen alle gleich viel: durchschnittlich sind das 150 Euro plus Auslagen und Gebühren. Das Landratsamt Ostallgäu verhängt ein durchschnittliches Bußgeld von 129 Euro. Zur Frage nach den Geldbußen für Jugendliche antwortet Pressesprecher Thomas Brandl: „Bei Minderjährigen kann eine Reduzierung des Bußgelds in Betracht kommen.“ Jugendlich ist für die Zuständigen beim dortigen Landratsamt, „wer zur Zeit der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist."

    Wer als Jugendlicher oder Heranwachsender (14 bis 21 Jahre) in Kempten einen Corona-Verstoß begeht, hat dasselbe Bußgeld wie ein Erwachsener zu erwarten. Allerdings besteht für Teenager "auch die Möglichkeit, statt der Zahlung des Bußgelds eine gemeinnützige Arbeit abzuleisten", sagt Uwe Sutter, Leiter der zentralen Bußgeldstelle.

    Auch im Oberallgäu gelten für Teenager grundsätzlich dieselben Geldbußen wie für Erwachsene. Durchschnittlich liegen diese zwischen 50 und 150 Euro. Diese Spanne besteht laut Kaenders, weil beim dortigen Landratsamt auch die wirtschaftliche Situation des Betroffenen berücksichtigt wird.

    Beim Landratsamt Lindau werden auch Minderjährige mit einem Bußgeld belangt, wenn sie gegen die Corona-Beschränkungen verstoßen. Der Bescheid darüber geht den Eltern zu.
    Beim Landratsamt Lindau werden auch Minderjährige mit einem Bußgeld belangt, wenn sie gegen die Corona-Beschränkungen verstoßen. Der Bescheid darüber geht den Eltern zu. Foto: Wolfgang Schneider

    Zahlen Schüler bei einem Corona-Verstoß weniger als Berufstätige?

    Im Oberallgäu und der Stadt Kaufbeuren ist neben dem Bußgeldkatalog auch die wirtschaftliche Situation entscheidend. Dementsprechend sei nicht nur die Schwere des Vergehens für die Höhe des Bußgeldes ausschlaggebend, sondern auch die finanziellen Mittel. Daher zahlen beispielsweise Arbeitslose und Schüler beim Landratsamt Oberallgäu ein geringeres Bußgeld als etwa Auszubildende oder Berufstätige. Bei der Entscheidung über die Bußgeldhöhe orientieren sich die zuständigen Sachbearbeiter an bisherigen Fällen.

    Im Landratsamt Ostallgäu ergebe die Einzelfallprüfung, ob das Bußgeld erhöht oder reduziert wird. So werde auch in der zentralen Bußgeldstelle der Stadt Kempten verfahren: "Es erfolgt stets eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung weiterer Umstände." Allerdings würden die Zuständigen betroffenen Teenies "auch ans Taschengeld angepasste Ratenzahlungen" einräumen. Eine zusätzliche Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse werde bei der Stadt Kempten "nur bei schweren Verstößen, die in der Regel im vierstelligen Bereich liegen, vorgenommen", sagt Sutter.

    Beim Landratsamt Lindau und Unterallgäu hingegen ist die wirtschaftliche Situation der betroffenen Person irrelevant – eine Einzelfallprüfung werde dennoch immer durchgeführt.

    In einer Sache sind sich die Landratsämter offensichtlich einig: Wenn dieselbe Person – egal ob Teenager oder Erwachsener – wiederholt gegen die Corona-Auflagen verstößt, wird das Bußgeld erhöht. Wie viel höher die Geldbuße beim Landratsamt Unterallgäu ausfällt, können die Verantwortlichen nicht sagen – bisher ist dort laut Büchele noch kein wiederholter Verstoß gemeldet worden.

    „Wiederholungstäter erhalten eine höhere Geldbuße“, heißt es aus dem Bürgermeisterbüro Kaufbeuren. Wer im Landkreis Lindau noch einmal denselben Verstoß begeht, müsse mit einer 50-prozentigen Aufstockung des Bußgeldes rechnen. Im Ostallgäu behalte man sich im Landratsamt - ebenso wie die Verantwortlichen bei der Stadt Kempten - vor, bei einem wiederholten Verstoß das Bußgeld zu verdoppeln – entscheidend sei hierbei auch die Einsichtigkeit des Betroffenen.

    Wie viele Corona-Verstöße wurden bisher von Jugendlichen im Allgäu begangen?

    • Beim Landratsamt Lindau sind seit Erlass der Corona-Beschränkungen 370 Anzeigen wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz eingegangen (Stand Mittwoch). Schätzungsweise in 30 Prozent der Fälle, so Wolf, hätten Jugendliche gegen die Auflagen verstoßen – allerdings gelten beim Landratsamt Lindau Personen bis 21 Jahre als jugendlich.
    • Ein ähnliches Bild zeichnet sich in Kempten ab: Die Bußgeldstelle der Stadt meldet etwa 400 Anzeigen seit Beginn der Kontaktbeschränkungen. Davon wurden laut Sutter etwa 30 Prozent gegen junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren verhängt.
    • Im Unterallgäu sind beim Landratsamt 226 Anzeigen wegen Corona-Verstößen eingegangen. Wie viele davon auf Jugendliche zurückzuführen sind, müsste laut Büchele erst ermittelt werden.
    • Das Ostallgäu hat seit dem 1. April 434 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Corona-Auflagen verzeichnet – wie alt die Betroffenen zum Tatzeitpunkt waren, „wird nicht in statistisch auswertbarer Form erfasst.“ Überwiegend seien die Bußgeldbescheide aber an Erwachsene gegangen.
    • Bei der Stadt Kaufbeuren sind 46 der insgesamt 251 Anzeigen gegen Jugendliche im Alter bis 17 Jahren verhängt worden.

    >> Wie eine Demo gegen die Anti-Corona-Maßnahmen vergangene Woche in Kempten ablief, sehen Sie hier. <<

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