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Corona-Test positiv, was tun? Schritte nach Testergebnis

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Corona-Test positiv, was tun? Das sind die nächsten Schritte bei einem positiven Testergebnis

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    Die Landratsämter sind überlastet, die Kotaktverfolgung erfolgt teilweise spät. Die bayerische Allgemeinverfügung besagt, wie man sich verhalten muss.
    Die Landratsämter sind überlastet, die Kotaktverfolgung erfolgt teilweise spät. Die bayerische Allgemeinverfügung besagt, wie man sich verhalten muss. Foto: Boris Roessler, dpa

    Der Corona-Test ist positiv. Nun sollte eigentlich Meldung vom Gesundheitsamt kommen. Doch diese sind bei der rasant steigenden Zahl an Corona-Neuinfektionen vielerorts überlastet, die Nachverfolgung der Kontakte geht teilweise nur zäh voran. Welche Schritte nach einem positiven Corona-Ergebnis getan werden sollten.

    (Wir berichten in unserem Newsblog laufend über die aktuelle Corona-Entwicklung in der Region Allgäu und in der Welt.)

    Corona-Test positiv? Diese Schritte sollten unternommen werden

    Ist ein Corona-Testergebnis positiv, dann melden das Ärztinnen und Ärzte dem zuständigen Gesundheitsamt. "Sobald ein positives Ergebnis vorliegt, nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zum Betroffenen auf", heißt es etwa beim Landratsamt Unterallgäu. Doch wenn das nicht sofort passiert, sollte man selbst aktiv werden.

    • Isolation: Laut Allgemeinverfügung des Landes Bayern, sollte man sich nach einem positiven Testergebnis sofort in Quarantäne begeben. "Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses in Isolation begeben", heißt es dazu unter Punkt 2.1.3 des bayerischen Ministerialblatts vom 6. November.
    • Landratsamt: "Sobald ein positives Ergebnis vorliegt, nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zum Betroffenen auf", teilt das Landratsamt Unterallgäu mit. Bis dahin heißt es einfach abwarten. Betroffene brauchen sich nicht selbst zu melden. Im Unterallgäu sind die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zwar überlastet, doch die Nachverfolgung "funktioniert gut", sagt Pressesprecherin Eva Büchele.
    • Kontakte: Das Landratsamt übernimmt nach wie vor die Mitteilung an die genannten Kontaktpersonen. Die Kontaktpersonen müssen nicht selbst angerufen werden. Trotzdem können Betroffene selbst aktiv werden und ihre Kontaktpersonen informieren.
    • Schüler: Sind Schülerinnen und Schüler infiziert, übernimmt die Kontaktaufnahme in Absprache mit dem Gesundheitsamt meist die Schule selbst. "Sie verfügen schlicht über bessere Kontaktmöglichkeiten", sagt Büchele.

    Welche Corona-Testzentren es im Allgäu gibt, haben wir in einer Übersichtskarte zusammengefasst.

    Ab März 2020 hat die Corona-Pandemie das Allgäu fest im Griff: Abstand halten, Maske tragen, Kontaktbeschränkungen einhalten, Lockdowns durchstehen. All das gehörte wegen der Corona-Pandemie in der Region zum Alltag.
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    Die letzten Corona-Maßnahmen liefen vor einem Jahr aus. Vieles gerät in Vergessenheit. Doch wie lief die Pandemie im Allgäu ab? Eine Chronologie in Bildern.

    Kontaktpersonen, Kinder und Einkäufe nach einem positiven Test-Ergebnis

    Bei den Kontaktpersonen wird zwischen zwei Gruppen unterschieden. Kontaktpersonengruppe eins und zwei. Die Gruppe eins der Kontaktpersonen enthält Menschen, bei denen ein hohes Risiko einer Ansteckung besteht. Darunter fallen Personen, die in sehr engem Kontakt zur infizierten Person standen und beispielsweise im gleichen Haushalt leben.

    Zudem zählt das Landratsamt Personen zur Kontaktgruppe eins, wenn sie "ohne Mund-Nasen-Schutz mit einer infizierten Person länger als 15 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Meter oder eine längere Zeit auch mit Abstand in einem geschlossenen Raum" zusammen waren.

    Darf ich vor der Isolation noch einkaufen gehen?

    Nein. Der Einkauf vor der Isolation ist nicht mehr möglich. Die bayerische Allgemeinverfügung schließt auch den Einkauf aus, sollte ein positives Testergebnis oder ein Erst-Kontakt vorliegen. Wer allerdings nicht mehr die Möglichkeit hat sich zu versorgen und alleinstehend ist, der kann sich an Nachbarschaftshilfen wenden.

    "Im Unterallgäu gibt es das Netzwerk Altenhilfe", sagt Büchele. Ursprünglich für die Unterstützung für Senioren gedacht, hat das Netzwerk bereits im ersten Lockdown sein Angebot erweitert. Auf seiner Homepage zeigt das Netzwerk Lieferdienstangebote, Nachbarschaftshilfen und allgemeine Informationen über Hilfe vor Ort.

    Generell können Betroffenen sich bei der örtlichen Gemeinde über Hilfsangebote informieren.

    Fakt Nummer 2: Händewaschen - aber richtig.
Das beste Mittel seine Hände vor Keimen zu schützen ist nach wie vor die gute alte Seife. Aber: Wer seine Hände richtig waschen will, sollte sich mindestens 30 Sekunden Zeit nehmen. 
Nicht nur wegen der Keime. Seifenreste können zu trockener Haut führen. Und - es muss nicht zwingend heißes Wasser sein. Lauwarm bis kühl reicht aus.
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    Darf mein Kind noch in die Schule wenn ich Corona-positiv bin?

    Ist ein Elternteil positiv getestet, dann darf ein Kind, sofern es im selben Haushalt lebt, nicht mehr in die Schule. Als Kontaktperson der Gruppe eins muss es ebenfalls in Quarantäne.

    Wer mit einer Kontaktperson in einem Haushalt lebt, der muss nicht in Quarantäne. Ist also beispielsweise ein Elternteil die Kontaktperson eines positiv getesteten Kollegen, dann können die Kinder trotzdem in die Schule gehen. Das Landratsamt Unterallgäu empfiehlt aber in einem solchen Fall auf Symptome zu achten. "Empfehlenswert ist allerdings auch in diesem Fall, die Kontakte stark einzuschränken", beschreibt das Landratsamt.

    Lesen Sie auch: 7-Tage-Inzidenz: So sind die aktuellen Corona-Werte im Allgäu.

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