Die Landratsämter sind überlastet, die Kotaktverfolgung erfolgt teilweise spät. Die bayerische Allgemeinverfügung besagt, wie man sich verhalten muss.
Bild: Boris Roessler, dpa
Die Landratsämter sind überlastet, die Kotaktverfolgung erfolgt teilweise spät. Die bayerische Allgemeinverfügung besagt, wie man sich verhalten muss.
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Der Corona-Test ist positiv. Nun sollte eigentlich Meldung vom Gesundheitsamt kommen. Doch diese sind bei der rasant steigenden Zahl an Corona-Neuinfektionen vielerorts überlastet, die Nachverfolgung der Kontakte geht teilweise nur zäh voran. Welche Schritte nach einem positiven Corona-Ergebnis getan werden sollten.
Ist ein Corona-Testergebnis positiv, dann melden das Ärztinnen und Ärzte dem zuständigen Gesundheitsamt. "Sobald ein positives Ergebnis vorliegt, nimmt das Gesundheitsamt Kontakt zum Betroffenen auf", heißt es etwa beim Landratsamt Unterallgäu. Doch wenn das nicht sofort passiert, sollte man selbst aktiv werden.
Welche Corona-Testzentren es im Allgäu gibt, haben wir in einer Übersichtskarte zusammengefasst.
Bei den Kontaktpersonen wird zwischen zwei Gruppen unterschieden. Kontaktpersonengruppe eins und zwei. Die Gruppe eins der Kontaktpersonen enthält Menschen, bei denen ein hohes Risiko einer Ansteckung besteht. Darunter fallen Personen, die in sehr engem Kontakt zur infizierten Person standen und beispielsweise im gleichen Haushalt leben.
Zudem zählt das Landratsamt Personen zur Kontaktgruppe eins, wenn sie "ohne Mund-Nasen-Schutz mit einer infizierten Person länger als 15 Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Meter oder eine längere Zeit auch mit Abstand in einem geschlossenen Raum" zusammen waren.
Nein. Der Einkauf vor der Isolation ist nicht mehr möglich. Die bayerische Allgemeinverfügung schließt auch den Einkauf aus, sollte ein positives Testergebnis oder ein Erst-Kontakt vorliegen. Wer allerdings nicht mehr die Möglichkeit hat sich zu versorgen und alleinstehend ist, der kann sich an Nachbarschaftshilfen wenden.
"Im Unterallgäu gibt es das Netzwerk Altenhilfe", sagt Büchele. Ursprünglich für die Unterstützung für Senioren gedacht, hat das Netzwerk bereits im ersten Lockdown sein Angebot erweitert. Auf seiner Homepage zeigt das Netzwerk Lieferdienstangebote, Nachbarschaftshilfen und allgemeine Informationen über Hilfe vor Ort.
Generell können Betroffenen sich bei der örtlichen Gemeinde über Hilfsangebote informieren.
Ist ein Elternteil positiv getestet, dann darf ein Kind, sofern es im selben Haushalt lebt, nicht mehr in die Schule. Als Kontaktperson der Gruppe eins muss es ebenfalls in Quarantäne.
Wer mit einer Kontaktperson in einem Haushalt lebt, der muss nicht in Quarantäne. Ist also beispielsweise ein Elternteil die Kontaktperson eines positiv getesteten Kollegen, dann können die Kinder trotzdem in die Schule gehen. Das Landratsamt Unterallgäu empfiehlt aber in einem solchen Fall auf Symptome zu achten. "Empfehlenswert ist allerdings auch in diesem Fall, die Kontakte stark einzuschränken", beschreibt das Landratsamt.
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