Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Das müssen Kunden bei ihren Verträgen beachten

Fitnessstudios

Das müssen Kunden bei ihren Verträgen beachten

    • |
    • |
    Jetzt kann wieder in Bayerns Fitnessstudios trainiert werden – doch nicht alle wollen.
    Jetzt kann wieder in Bayerns Fitnessstudios trainiert werden – doch nicht alle wollen. Foto: Ulrich Wagner (Symbolfoto)

    Der Hula-Hoop-Reifen kann wieder in den Keller verbannt, der Hometrainer in die Ecke gestellt werden. In Bayern dürfen Fitnessstudios in der Corona-Pandemie seit Freitag wieder öffnen – vorausgesetzt, die Inzidenz liegt stabil unter 100. Eine gute Nachricht für Betreiber, Mitarbeiter und Kunden. Doch vor allem aus Verbrauchersicht bleiben aktuell noch viele Fragen ungeklärt. Das Konfliktpotenzial ist groß.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden