In den Allgäuer Bergen liegt bereits reichlich Schnee und die ersten Pisten sind präpariert. Diese Lifte starten am Wochenende in die Wintersaison 2021/22.
03.12.2021 | Stand: 11:32 Uhr
Reichlich Neuschnee in den Allgäuer Alpen sorgt dafür, dass an diesem Wochenende bereits die ersten Bergbahnen in den Winterbetrieb starten. An den meisten Liften werden derzeit zwar noch Revisionsarbeiten durchgeführt, einige Lifte sind aber bereits geöffnet.
Diese Allgäuer Skigebiete öffnen am Wochenende:
- Söllereckbahn: Die neue Bahn am Söllereck bei Oberstdorf läuft diesen Freitag erstmals im Winterbetrieb. Die Oberstdorf/Kleinwalsertal Bergbahnen (OK) nennen es einen „2G-Plus-Testbetrieb“. Die Bahn läuft am Freitag, Samstag und Sonntag von 8.30 Uhr bis 16 Uhr - auch nächstes Wochenende. Von Montag bis Donnerstag ist das Skigebiet vorerst nicht geöffnet. Erst am 17. Dezember laufen die Lifte am Söllereck täglich.
- Skiparadies Grasgehren: Auf Grasgehren laufen ab Freitag die Schlepplifte auf der Westseite. Auch hier startet der Liftbetrieb um 8.30 Uhr und endet um 16 Uhr. In dem schneesicheren Skigebiet am Riedbergerhorn liegen bereits rund 50 Zentimeter Neuschnee.
- Hörnerbahn Bolsterlang: Das Skigebiet in Bolsterlang öffnet am Samstag. Vorerst sind die Pisten am Weiherkopf sowie zwischen der Berg- und Mittelstation präpariert. Start des Liftbetriebs ist auch hier 8.30 Uhr und Ende um 16 Uhr. Kommende Woche schließt die Hörnerbahn allerdings nochmal, um einige Revisionsarbeiten durchzuführen.
- Schwärzenlifte Eschach: Die Schlepplifte im Kemptener Westen laufen seit Freitag und die Pistenverhältnisse sind laut Betreiber bereits sehr gut. Die Lifte laufen täglich von 9 Uhr bis 16.30 Uhr.
(kein Anspruch auf Vollständigkeit)
2G-Plus und Kapazitätsbeschränkung
Es ist zu beachten, dass in allen Allgäuer Skigebieten aktuell die 2G-Plus Regel gilt. Skifahrerinnen und Skifahrer müssen daher vollständig geimpft oder genesen sein und einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Außerdem gilt eine Kapazitätsbeschränkung auf maximal 25 Prozent der Fahrgäste.
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