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Elektronische Patientenakte und Gesundheitskarte: Infos zum Antrag, Datenschutz und E-Rezept

Nötig für elektronische Rezepte

Wie komme ich an eine elektronische Patientenakte?

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    Ab Januar 2024 sollen auch Ärztinnen und Ärzte im Allgäu mit elektronischen Patientenakten arbeiten. Versicherte können sich schon jetzt darum kümmern.
    Ab Januar 2024 sollen auch Ärztinnen und Ärzte im Allgäu mit elektronischen Patientenakten arbeiten. Versicherte können sich schon jetzt darum kümmern. Foto: Jens Kalaene

    Das Gesundheitssystem soll digital werden, immer wieder ist auch im Allgäu davon die Rede. Für gesetzliche Versicherte bedeutet das konkret, dass sie eine elektronische Patientenakte bekommen, wenn sie es möchten. Dafür brauchen sie die elektronische Gesundheitskarte. So funktioniert es.

    Welche elektronischen Patientendaten freiwillig sind

    Wer die elektronische Patientenakte nutzen möchte, kann sie bekommen. Laut Gesundheitsministerium ist es freiwillig. Die Versicherten entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die verschiedenen Möglichkeiten nutzen möchten.

    Die elektronische Gesundheitskarte ist ab Januar 2024 für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend. Seit Herbst 2020 führen die Krankenkassen sie nach und nach ein. Die Kassen stellen sie automatisch aus. Wer noch keine der neuen Karten hat, kann sie bei seiner Krankenkasse beantragen. Ebenso ist das E-Rezept im kommenden Jahr Pflicht.

    So kommt man an eine elektronische Patientenakte

    Laut Verbraucherzentrale laden sich die Versicherten, die die digitale Akte nutzen möchten, die App ihrer Krankenkasse für die elektronische Patientenakte (ePA) in den App-Stores herunter. Nur mit einem Smartphone oder Tablet können Patientinnen und Patienten die ePA in ihrem vollen Umfang nutzen. Wer die elektronische Patientenakte nutzen möchte, braucht eine gültige E-Mail-Adresse sowie die Versichertennummer.

    Elektronische Gesundheitskarte zu Anmeldung erforderlich

    Die Anmeldung in der App funktioniert nur mit einer NFC-fähigen Gesundheitskarte (eGK) und einer PIN. Beides versenden die Krankenkassen. Auf der Karte sind folgende Stammdaten gespeichert:

    • Name und Anschrift
    • Geburtsdatum
    • Geschlecht
    • Krankenversichertennummer
    • Versichertenstatus (zum Beispiel Mitglied, Familienversicherter oder Rentner)
    • Beginn und gegebenenfalls Ablauf des Versicherungsschutzes

    (Quelle: Gesundheitsministerium)

    Ein Foto soll Missbrauch vorbeugen, Versicherte müssen es ihrer Krankenkasse zur Verfügung stellen.

    Das kann die elektronische Gesundheitskarte

    Neben den Stammdaten können Versicherte persönliche Gesundheitsdaten abspeichern und die elektronische Patientenakte nutzen. Ab Januar 2024 müssen Ärztinnen und Ärzte Medikamente mit einem E-Rezept ausstellen. Auch das läuft über die neue Karte. Wer möchte, bekommt den neuen Rezeptcode zum Einlösen des E-Rezeptes laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auch weiterhin ausgedruckt.

    Im Unterschied zu den bisherigen Versichertenkarten ist die neue Gesundheitskarte mit einer NFC-Funktion (NFC = Near Field Communication) versehen. Daten können also kontaktlos ausgetauscht werden. Das funktioniert zusammen mit einer PIN.

    Ab 2024 ist die elektronische Gesundheitskarte Pflicht

    Diese PIN verschicken die gesetzlichen Krankenkassen. Wer noch keine NFC-fähige Gesundheitskarte und die PIN erhalten hat, kann beides einfach bei seiner Krankenkasse beantragen. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen die elektronische Gesundheitskarte im Regelfall automatisch aus.

    Was Versicherte entscheiden dürfen

    Versicherte können die elektronische Patientenakte nutzen, sie müssen es aber nicht. Jederzeit können sie einzelne Daten und die komplette Akte löschen. Außerdem kann jede und jeder entscheiden, wer Zugriff auf die Daten hat. Die eigene Krankenkasse kennt die Daten nicht.

    • Arztpraxis (Hausärzte, Fachärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte)
    • Apotheke
    • Krankenhaus
    • Heilberufler (wie Physiotherapeutinnen und -therapeuten)

    3 Fakten zur elektronischen Patientenakte

    • elektronische Patientenakte (ePA): freiwillig
    • elektronische Gesundheitskarte (eGK): Pflicht für Versicherte ab Januar 2024
    • E-Rezept: Pflicht für Ärzte ab Januar 2024, nach wie vor auf Papier möglich
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