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Dürfen Kollegen gemeinsam zur Arbeit fahren?

Kempten

Dürfen Kollegen gemeinsam zur Arbeit fahren?

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    Es ist eine Polizeimeldung, die zeigt, wie sehr das Corona-Virus und die aktuellen Ausgangsbeschränkungen den Alltag durcheinanderbringen: Am Mittwochmorgen hat eine Polizeistreife in Kempten beobachtet, wie eine Frau an einem Gehweg wartete und dann von einer Autofahrerin abgeholt wurde. Die Beamten kontrollierten das Fahrzeug und stellten fest, dass die beiden 32 und 41 Jahre alten Frauen in einer Fahrgemeinschaft auf dem Weg zur Arbeit waren.

    Das ist laut Polizei nach geltenden Regeln nur in Ausnahmen zulässig, wenn die beiden Personen im selben Hausstand wohnen oder eng im selben Betrieb zusammenarbeiten. Im Fahrzeug könne nicht der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Die beiden Frauen bekommen jetzt eine Anzeige. Der Grund in diesem Fall: Sie arbeiten nicht im selben Betrieb. Grundsätzlich gilt: Eine Mitfahrgelegenheit ist nicht verboten. So empfiehlt das bayerische Innenministerium: „Die Mitnahme ist dann gestattet, wenn die Kollegen sowieso tagsüber eng zusammen arbeiten. Allerdings gilt auch hier, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.“

    Wer alleine zur Arbeit kommen kann, sollte dies auch tun. Was „eng“ bedeutet, kann auch das Innenministerium auf Nachfrage nicht eindeutig beantworten. Es komme auf den Einzelfall an, also darauf, ob diese Personen gemeinsam in einem Büro arbeiten oder in verschiedenen Abteilungen und ob diese wiederum eng, etwa bei Projekten, zusammenarbeiten.

    Ob ein Bußgeld ausgesprochen wird, entscheidet die zuständige Behörde, also das jeweilige Landratsamt oder die Stadt. Laut Pressestelle der Stadt Kempten werde jeder Fall einzeln geprüft.

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